Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.10.2020 wurde die Gemeinde Hemhofen über die 10. Änderung des Flächennutzungs- und Landwirtschaftsplans der Gemeinde Adelsdorf in Form der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Adelsdorf hat in seiner Sitzung vom 23.09.2020, die oben genannte Entwurfsplanung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, beantragte bei der Gemeinde Adelsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage Neuhaus Süd“ sowie die gleichzeitige 10. Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Regionalplan hierzu wird ausgeführt, dass die Möglichkeit der direkten und indirekten Sonnenenergienutzung innerhalb der gesamten Region verstärkt genutzt werden soll.

 

Deshalb wird im Bereich der Gemeinde Adelsdorf im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan ein Gebiet dargestellt, in dem Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen. Auf den Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 462 u. 466 der Gemarkung Neuhaus soll eine Fläche von 8.895,24 m² mit Photovoltaik-Modulen bebaut werden.

 

Die oben genannten Grundstücke sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die hier überplante Fläche wird für eine bestimmte Zeit als Fläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen. Nach Ablauf der Nutzungsdauer von voraussichtlich 20 Jahren und der Verlängerungsoption von zweimal fünf Jahren erfolgt der komplette Rückbau und die ordnungsgemäße Entsorgung der Anlage; danach kann die Fläche wieder anderweitig genutzt werden (z. B. Landwirtschaft)


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände gegen die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes erhoben.