Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.10.2020 wurde die Gemeinde Hemhofen über die 10.
Änderung des Flächennutzungs- und Landwirtschaftsplans der Gemeinde Adelsdorf
in Form der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB
beteiligt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Adelsdorf hat in seiner Sitzung vom
23.09.2020, die oben genannte Entwurfsplanung der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, beantragte bei der Gemeinde
Adelsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet
„Photovoltaikanlage Neuhaus Süd“ sowie die gleichzeitige 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes. Im Regionalplan hierzu wird ausgeführt, dass die
Möglichkeit der direkten und indirekten Sonnenenergienutzung innerhalb der
gesamten Region verstärkt genutzt werden soll.
Deshalb wird im Bereich der Gemeinde Adelsdorf im Flächennutzungsplan
und im Bebauungsplan ein Gebiet dargestellt, in dem Photovoltaikanlagen
errichtet werden sollen. Auf den Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn.
462 u. 466 der Gemarkung Neuhaus soll eine Fläche von 8.895,24 m² mit
Photovoltaik-Modulen bebaut werden.
Die oben genannten Grundstücke sind im wirksamen Flächennutzungsplan
als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die hier überplante Fläche wird
für eine bestimmte Zeit als Fläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen. Nach
Ablauf der Nutzungsdauer von voraussichtlich 20 Jahren und der
Verlängerungsoption von zweimal fünf Jahren erfolgt der komplette Rückbau und
die ordnungsgemäße Entsorgung der Anlage; danach kann die Fläche wieder
anderweitig genutzt werden (z. B. Landwirtschaft)
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände gegen die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes erhoben.