Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.10.2020 wurde die Gemeinde Hemhofen über die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Neuhaus Süd“ der Gemeinde Adelsdorf, in Form der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH beantragte bei der Gemeinde Adelsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage Neuhaus Süd“, sowie die gleichzeitige 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Im Regionalplan wird ausgeführt, dass die Möglichkeit der direkten und indirekten Sonnenenergienutzung innerhalb der gesamten Region verstärkt genutzt werden sollen.

 

Deshalb wird im Bereich der Gemeinde Adelsdorf im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan ein Gebiet dargestellt, in dem Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen. Auf den Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nummern 462 u. 466 der Gemarkung Neuhaus soll eine Fläche von 8.895,24 m² mit Photovoltaik-Modulen bebaut werden.

 

Das Vorhaben entspricht dem festgesetzten Ziel 6.2.1 zum Ausbau Erneuerbarer Energien im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sowie dem Grundsatz 6.1 zum Um- und Ausbau der Energieinfrstruktur.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Neuhaus Süd“ erhoben.