Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.10.2020 wurde die Gemeinde Hemhofen über die
Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Neuhaus Süd“ der Gemeinde
Adelsdorf, in Form der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2
BauGB beteiligt.
Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH beantragte bei der Gemeinde
Adelsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet
„Photovoltaikanlage Neuhaus Süd“, sowie die gleichzeitige 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Im Regionalplan wird ausgeführt, dass die Möglichkeit der direkten und
indirekten Sonnenenergienutzung innerhalb der gesamten Region verstärkt genutzt
werden sollen.
Deshalb wird im Bereich der Gemeinde Adelsdorf im Flächennutzungsplan
und im Bebauungsplan ein Gebiet dargestellt, in dem Photovoltaikanlagen
errichtet werden sollen. Auf den Teilflächen der Grundstücke mit den
Flur-Nummern 462 u. 466 der Gemarkung Neuhaus soll eine Fläche von 8.895,24 m²
mit Photovoltaik-Modulen bebaut werden.
Das Vorhaben entspricht dem festgesetzten Ziel 6.2.1 zum Ausbau
Erneuerbarer Energien im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sowie dem
Grundsatz 6.1 zum Um- und Ausbau der Energieinfrstruktur.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Neuhaus Süd“ erhoben.