Sachverhalt:
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen
Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den
Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die
ersten 75.000,00 Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen
Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt.
Der TSV Hemhofen hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2020 einen Antrag
auf Bezuschussung der folgenden Maßnahme gestellt:
- Austausch der Flutlichtanlage beider
Sportplätze in Form einer stromsparenden, energieoptimierten LED-Anlage in
Höhe von knapp 50.000,00 Euro (Angebot vom 05.10.2020)
Gemäß der bestehenden Richtlinie der Gemeinde Hemhofen zur Förderung
der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen müssen solche
Investitionszuschussanträge grundsätzlich im Gemeinderat behandelt werden.
Eigenleistungen werden hierbei nicht bezuschusst.
Aufgrund der bestehenden Richtlinie ist nun aus Sicht der Verwaltung
die oben genannte Investition wie folgt zu bewerten:
Der Austausch der bisherigen Flutlichtanlage gegen eine stromsparende,
energieoptimierte LED-Anlage in Höhe von ca. 50.000,00 Euro ist nicht
zuschussfähig, da es sich hierbei um eine „sonstige Anlage“ handelt, welche
wirtschaftliche Erlöse erbringen kann. Solche Anlagen sind ebenfalls gemäß
Punkt IV. 1.) der Vereinsförderungsrichtlinie nicht zuschussfähig, da diese
Investitionsmaßnahme nicht im Zusammenhang mit dem errichteten Bauwerk
(Vereinsheim) steht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für den geplanten Austausch der bisherigen Flutlichtanlage gegen eine stromsparende, energieoptimierte LED-Anlage kann nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen leider kein Zuschuss gewährt werden.