Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die ersten 75.000,00 Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt.

 

Der TSV Hemhofen hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2020 einen Antrag auf Bezuschussung der folgenden Maßnahme gestellt:

 

  • Austausch der Flutlichtanlage beider Sportplätze in Form einer stromsparenden, energieoptimierten LED-Anlage in Höhe von knapp 50.000,00 Euro (Angebot vom 05.10.2020)

 

Gemäß der bestehenden Richtlinie der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen müssen solche Investitionszuschussanträge grundsätzlich im Gemeinderat behandelt werden. Eigenleistungen werden hierbei nicht bezuschusst.

 

Aufgrund der bestehenden Richtlinie ist nun aus Sicht der Verwaltung die oben genannte Investition wie folgt zu bewerten:

 

Der Austausch der bisherigen Flutlichtanlage gegen eine stromsparende, energieoptimierte LED-Anlage in Höhe von ca. 50.000,00 Euro ist nicht zuschussfähig, da es sich hierbei um eine „sonstige Anlage“ handelt, welche wirtschaftliche Erlöse erbringen kann. Solche Anlagen sind ebenfalls gemäß Punkt IV. 1.) der Vereinsförderungsrichtlinie nicht zuschussfähig, da diese Investitionsmaßnahme nicht im Zusammenhang mit dem errichteten Bauwerk (Vereinsheim) steht.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Für den geplanten Austausch der bisherigen Flutlichtanlage gegen eine stromsparende, energieoptimierte LED-Anlage kann nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen leider kein Zuschuss gewährt werden.