Sachverhalt:
Die Gemeindeverwaltung erarbeitet derzeit die notwendigen Unterlagen
für den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Förderrichtlinie dBIR
(DigitalPakt Schule). Der Fördersatz hierfür beträgt höchstens 90 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben.
Grund hierfür sind die folgenden angedachten Anschaffungsgegenstände:
Anschaffungen für vorerst zwei Klassenzimmer
2 x Display newline RS + 86", inkl. Garantieerweiterung auf 5
Jahre
2 x elektronische Höhenverstellung 1m Hub inkl. bedruckter Tafelflügel
(gepunktet)
2 x Montage und Anfahrt
Anschaffungen für Schüler zum Unterricht
2 x Tabletwagen inkl. Lademöglichkeit
32 x iPad 10.2" 32 GB WiFi
Anlieferung
Full MDM Leistung (Registrierung, Installation/Einrichtung, jährlicher
IT-Service)
Hierfür wurden bereits drei Angebote von folgenden Firmeneingeholt:
Firma: |
Gesamtsumme
(brutto): |
Speedpoint GmbH |
25.220,72 Euro |
XXX |
26.399,28 Euro |
XXX |
28.895,60 Euro |
Hierfür wurden allerdings im Haushalt 2020 in der betreffenden HHSt.
1.2110.9350 lediglich Mittel (Ansatz) in Höhe von 38.000,00 Euro zur Verfügung
gestellt (bereits angeordnet ca. 17.000,00 Euro). Aufgrund dessen, dass die
entsprechende Haushaltsstelle im Haushaltsjahr 2020 vorhanden und beplant ist,
handelt es sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich des
Vermögenshaushaltes, da für die oben genannten angedachte Investition nunmehr
lediglich rd. 11.000,00 Euro zur Verfügung wären.
Aufgrund der oben genannten Situation (Förderung durch die Möglichkeit
des DigitalPakts) ist die Ausgabe unabweisbar. Für Ausgaben dieser Art stehen
im laufenden Haushaltsjahr 302.500,00 Euro zur Verfügung. Bisher wurde hiervon
allerdings lediglich knapp 195.000,00 Euro in Anspruch genommen. In Angesicht
dieser Tatsache geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass die veranschlagten
Ausgaben im genannten Gruppierungsbereich nicht ausgeschöpft werden. Somit wäre
die Deckung der aufgeführten Ausgabe gewährleistet.
Da die überplanmäßige Ausgabe über der Erheblichkeitsgrenze (10.000,00
Euro) liegt, ist sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).
Dadurch wären die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die oben genannte
Ausgabe geschaffen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Firma Speedpoint GmbH in Höhe von 25.220,72 Euro (brutto) anzunehmen. Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2020 unter der Haushaltsstelle 1.2110.9350 zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen gemäß der Zuwendung (Richtlinie dBIR) werden auf der Haushaltsstelle 1.2110.3619 veranschlagt.
3. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 15.000,00 Euro wird hiermit genehmigt. Sie ist sicherzustellen und zu gewährleistet.