Sachverhalt:
Mit Antrag vom 29.09.2020 wurde ein Antrag mehrerer
Gemeinderatsmitglieder bezüglich der Nachprüfung, des am 22.09.2020
beschlossenen Tagesordnungspunktes „Parksituation Reihendorfer Weg“ gestellt.
Hier wurde über die Anordnung eines absoluten Halteverbots beschlossen.
Hierin wurde folgende Begründung aufgeführt:
Durch die in der Bauausschusssitzung beschlossene Einrichtung eines
Halteverbotes ergeben sich für die Arztpraxis Harrer in der aktuellen Corona
Pandemie Situation unverhältnismäßige Erschwernisse, das notwendige
Hygienekonzept zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus umzusetzen. Wir
beantragen daher, das geplante Halteverbot nicht währen der Dauer der
pandemischen Lage umzusetzen.
Aufgrund dessen wird aus Sicht der Verwaltung vorgeschlagen, dass
Halteverbot erst nach der Pandemie anzuordnen.
GR Bräutigam stellte während der Beratung zu diesem
Tagesordnungspunktes folgenden Geschäftsordnungsantrag:
Über die Einrichtung des
absoluten Halteverbotes im Reihendorfer Weg nach der Corona-Pandemie wird in
einer Gemeinderatssitzung gesondert entschieden.
Der Gemeinderat stimmte zu diesem Geschäftsordnungsantrag wie folgt ab:
Ja 11 / Nein 5
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss über die Anordnung
des Halteverbots im Reihendorfer Weg wird während der Corona-Pandemie vorerst
ausgesetzt.