Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:

 

  • Austausch eines maroden Holzzaunes durch einen Schlosserzaun, Wolfenäckerstraße 23, Fl. Nr. 471/83, Gemarkung Hemhofen
  • Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Am Zobelstein 30, Fl Nr. 219/26, Gemarkung Zeckern

                                                             


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.