Sitzung: 03.11.2020 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:
- Austausch eines maroden Holzzaunes durch einen Schlosserzaun, Wolfenäckerstraße 23, Fl. Nr. 471/83, Gemarkung Hemhofen
- Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Am Zobelstein 30, Fl Nr. 219/26, Gemarkung Zeckern
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.