Sachverhalt:
Mit Antrag der SPD-Fraktion vom 09.11.2020 wurde die Verwaltung
aufgefordert, bei sämtlichen Schulen, für die Sachaufwandsträgerschaft besteht,
abzufragen, wie viele Luftfilteranlagen für Klassenzimmer notwendig sind.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, auf Grundlage des von den
Schulen gemeldeten Bedarfs unverzüglich Luftfilteranlagen für maximal 3.500
Euro/Stück zu bestellen und entsprechende Förderanträge bei der Regierung
einzureichen.
Hierzu liegt
der Verwaltung seitens der SPD-Fraktion folgende Begründung vor:
„Kinder und Jugendliche leiden besonders unter den Maßnahmen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie. Erneute Schulschließungen müssen unbedingt
vermieden werden, damit sich soziale Ungleichheiten nicht weiter vertiefen.
Bei der Ausstattung der Klassenzimmer muss nun schnell nachgebessert
werden, um gerade im Winter den Präsenzunterricht sicherstellen zu können. Die
Kinder dürfen auch nicht andauernd der Kälte ausgesetzt werden. Prof. Christian
Kähler von der Universität der Bundeswehr München hat die Tauglichkeit
portabler Luftfilteranlagen im Kampf gegen das Corona-Virus untersucht. Das
Ergebnis ist beeindruckend: Das Gerät schafft es in wenigen Minuten, die Luft
eines Klassenraum-großen Labors zu reinigen - das entspricht 3.500 Kubikmeter
Raumluft in einer Stunde. In den Schwebestoff-Filtern, den sogenannten
Hepafiltern der Klasse 14, bleiben zu 99,99 Prozent Viren und Bakterien hängen.
Zusätzlich erhitzt die Anlage den Filter auf etwa 100 Grad, um die
gesundheitsgefährdenden Erreger abzutöten. Sechs- bis achtmal pro Tag kann die
Luft eines Klassenraums auf diese Weise komplett gereinigt werden. Damit würden
indirekte, also durch Aerosole verursachte Infektionen, weitestgehend
verhindert. Die Geräte sind sehr leiste und kosten ca. 3.000 Euro.
Die Staatsregierung hat auf Drängen der SPD-Landtagsfraktion am
1.10.2020 angekündigt, 37 Millionen Euro für die Anschaffung von mobilen
Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion sowie CO2 Sensoren an Schulen im
Zeitraum von 1.10.2020 bis 31.3.2021 bereitzustellen.
Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde inzwischen veröffentlicht
(BayMBl. 2020 Nr. 600). Die Förderung der mobilen Luftreinigungsgeräte soll bis
zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und ist auf höchstens 3.500
Euro je Raum begrenzt. Die konkrete Förderhöhe wird leider erst nach
Antragsschluss (31.12.2020) festgelegt. Je nachdem wie viele Anträge eingehen,
kann die Förderung also auch unter 100% liegen. Da sich die Staatsregierung
letztlich aber an ihrem Versprechen messen lassen muss, die Anschaffung der
Geräte vollständig zu finanzieren, ist davon auszugehen, dass den Gemeinden
keine Mehrkosten entstehen.
Es besteht sofortiger Handlungsbedarf: die Lieferfristen für die
Luftfilteranlagen betragen regelmäßig mehrere Wochen. Es ist daher notwendig,
sofort den Bedarf zu ermitteln. Dazu soll die Verwaltung bei sämtlichen Schulen
abfragen, wie viele Anlagen jeweils notwendig sind. Nach Ermittlung des Bedarfs
muss unverzüglich bestellt werden, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Der
Winter steht vor der Tür und unsere Kinder sollen nicht bei Minustemperaturen
unterrichtet werden. Bezüglich der entstehenden Kosten von maximal 3.500 Euro
pro Stück sind Förderanträge bei der Regierung zu stellen.“
Die Verwaltung hat hierzu bereits am 21.10.2020 vom Bayerischen Staatsministerium
für Unterricht und Kultus eine entsprechende Handlungsempfehlung erhalten und
den Sachverhalt auch mit dem Planungsbüro Planköpfe geprüft. Es muss hierzu
leider festgestellt werden, dass die theoretisch mögliche Förderung von
Lüftungsgeräten als Ergänzung des Hygienekonzeptes in unserem Falle nicht zu
trifft.
Von den drei genannten Anwendungsbereichen
als Voraussetzung, ist kein einziger in der Grundschule Hemhofen gegeben:
- Räume, in denen nur Oberlichter oder sehr kleine Fensterflächen
geöffnet werden können,
- innenliegende Fachräume,
- Räume mit RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende
Filter, in denen Fenster nicht geöffnet werden können.
Alle Räume können ordentlich über
Fensterflügel gelüftet werden. Innenliegende Fachräume oder mit RLT
ausgestattete Räume gibt es nicht.
Bliebe alleinig noch die zweite
Fördermöglichkeit hinsichtlich der CO2-Sensoren übrig, die eh schon
seitens des Gemeinderates zur Ausführung gelangen sollen. Hierzu ist festzustellen,
dass die Ausschreibung für die Lüftungsanlage bereits im Frühjahr 2020 erfolgt
und an die Fa. Knixa vergeben ist und damit eine Förderung nicht mehr möglich
ist. Eine Förderung von rd. 1.800 € (Festbetrag von 7,27 € pro Schüler bei rd.
350 Schülern) wäre hier möglich gewesen.
Wie dem Gemeinderat bekannt sein müsste, hat
zwischenzeitlich 1. Bgm. Nagel zahlreiche Abstimmungsgespräche über die
Anschaffung von Belüftungsgeräten auch mit den Nachbargemeinden geführt. Da die
aktuelle Situation mit Sicherheit noch länger andauern wird, wäre die
Anschaffung auch ohne Förderung wichtig für unsere Schule.
Die Situation stellt sich nun so dar, dass bei
vielen Lieferanten bis Ende Januar 2021 keine Geräte mehr zur Verfügung stehen.
Der Lieferant der Gemeinde Röttenbach kann bis ca. 20.12.2020 liefern, die Fa.
Jürgen Müller in ca. einer Woche (bei sofortiger Bestellung). Deshalb wurde in
Abstimmung mit den Bürgermeistern und der Verwaltung entschieden die Geräte
sofort zu bestellen. Zu Beurteilung der angebotenen Geräte wurde auch ein
Fachmann zu Rate gezogen. Auf Grundlage seiner Ergebnisse wurde dann das
Lüftungsgerät der Fa. Wolf, das die Fa. Jürgen Müller aus Hemhofen zu einem
Angebotspreis von brutto 3.800 € bei einer Lieferung von einer Woche beschafft.
Somit werden insgesamt 8 Klassenzimmer in der Schule Hemhofen mit Luftreiniger
und einem Kostenaufwand von insgesamt rd. 30.500 € brutto ausstaffiert.
Die Lüftungsgeräte wurden bereits am
30.11.2020 geliefert sowie aufgebaut.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt unabhängig der Nichtberücksichtigung im Förderprogramm nachträglich, den Erwerb von insgesamt 8 Luftreinigern von 8 Klassenzimmern in der Grundschule Hemhofen für einen Anschaffungspreis von brutto 30.500 €.
Abstimmungsvermerke:
GR Müller war aufgrund persönlicher Beteiligung bei Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.