Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Ingenieurbüro Miller wurde mit Beschluss des GR am 07.07.2020 mit den Ingenieurleistungen für Planung und Ausführung zur Behebung von baulichem Sanierungsbedarf in der Kanalisation des Ortsteiles Zeckern beauftragt. Seitens des Ingenieurbüro Miller war der Verwaltung für den Ingenieurvertrag ein Vorschlag für den Ingenieurvertrag vorgelegt worden, der von anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000 EUR für die nächsten Teilmaßnahmen im Jahr 2021 ausging. Geplant war, nur unterirdische Maßnahmen der Verfahrensgruppen Reparatur und Renovierung durchzuführen. Der Vorschlag für den Ingenieurvertrag sowie der abgeschlossene Ingenieurvertrag beinhalten folgende Leistungsbeschreibung:

 

Zur Umsetzung der baulichen Sanierung wird ein Sanierungskonzept auf Grundlage des Arbeitsblattes DWA-A 143-1 vom Februar 2015, Abschnitte 6 und 7 angeboten. Im Wesentlichen entspricht der Leistungsumfang den Grundleistungen der Leistungsphase 3 "Entwurfsplanung" nach Anlage 12.1 der HOAI. Der Umfang des Sanierungskonzeptes beschränkt sich auf Reparaturen und Renovierungen entsprechend DIN EN 752:2008-04. Andernfalls können Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI erforderlich werden, deren Vergütung fallweise gesondert vereinbart werden muss.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde seitens der Verwaltung dann der Bearbeitungsumfang auf ein mehrjähriges Sanierungsprogramm mit anrechenbaren Kosten von insgesamt 1.480.000 EUR erhöht.

 

Zudem soll mit dem baulichen Sanierungsbedarf in den nächsten Jahren jetzt auch hydraulischer Sanierungsbedarf behoben werden. Hierfür sind Maßnahmen zur Kanalerneuerung in offenen Bauweisen erforderlich. Um hierfür die wirtschaftlichste Lösung zu finden, müssen Varianten untersucht werden, die sich in Anordnung und Dimension der neuen Kanäle unterscheiden. Hierfür werden Leistungen der Leistungsphase 2 "Vorplanung" erforderlich. Die angebotene Erweiterung des Ingenieurvertrages beinhaltet folgende geänderte Leistungsbeschreibung:

 

Zur Umsetzung der baulichen Sanierung wird ein Sanierungskonzept auf Grundlage des Arbeitsblattes DWA-A 143-1 vom Februar 2015, Abschnitte 6 und 7 angeboten. Im Wesentlichen entspricht der Leistungsumfang den Grundleistungen der Leistungsphase 3 "Entwurfsplanung" nach Anlage 12.1 der HOAI. Für die Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten nur für die Maßnahmen zur Behebung von hydraulischem Sanierungsbedarf sind zusätzlich die Leistungen der Leistungsphase 2 HOAI erforderlich.

 

Die Erweiterung des Ingenieurvertrages beinhaltet somit nur die Leistungsphase 2 „Vorplanung“ für einen Kostenanteil von 1.000.000 EUR anrechenbarer Kosten für die Maßnahmen zur Behebung von hydraulischem Sanierungsbedarf. Es ist dabei von einem zusätzlichen Honorar von rd. 20.000 € zu rechnen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Erweiterung des Ingenieurvertrages um die LpH.2 „Vorplanung“ wird zu einem Angebotspreis von 20.277,83 € brutto an das Ing.-Büro Miller, Nürnberg vergeben.

3.      Entsprechende Haushaltsmittel sind unter der HHSt. 1.7000.9502 in den folgenden Jahren zur Verfügung zu stellen.