Sachverhalt:
Das
Ingenieurbüro Miller wurde mit Beschluss des GR am 07.07.2020 mit den
Ingenieurleistungen für Planung und Ausführung zur Behebung von baulichem Sanierungsbedarf
in der Kanalisation des Ortsteiles Zeckern beauftragt. Seitens des Ingenieurbüro
Miller war der Verwaltung für den Ingenieurvertrag ein Vorschlag für den
Ingenieurvertrag vorgelegt worden, der von anrechenbaren Kosten in Höhe von
300.000 EUR für die nächsten Teilmaßnahmen im Jahr 2021 ausging. Geplant war,
nur unterirdische Maßnahmen der Verfahrensgruppen Reparatur und Renovierung
durchzuführen. Der Vorschlag für den Ingenieurvertrag sowie der abgeschlossene
Ingenieurvertrag beinhalten folgende Leistungsbeschreibung:
Zur Umsetzung der baulichen Sanierung wird ein
Sanierungskonzept auf Grundlage des Arbeitsblattes DWA-A 143-1 vom Februar
2015, Abschnitte 6 und 7 angeboten. Im Wesentlichen entspricht der
Leistungsumfang den Grundleistungen der Leistungsphase 3
"Entwurfsplanung" nach Anlage 12.1 der HOAI. Der Umfang des Sanierungskonzeptes
beschränkt sich auf Reparaturen und Renovierungen entsprechend DIN EN
752:2008-04. Andernfalls können Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4
nach HOAI erforderlich werden, deren Vergütung fallweise gesondert vereinbart
werden muss.
Aufgrund
der angespannten Haushaltslage wurde seitens der Verwaltung dann der
Bearbeitungsumfang auf ein mehrjähriges Sanierungsprogramm mit anrechenbaren
Kosten von insgesamt 1.480.000 EUR erhöht.
Zudem
soll mit dem baulichen Sanierungsbedarf in den nächsten Jahren jetzt auch
hydraulischer Sanierungsbedarf behoben werden. Hierfür sind Maßnahmen zur
Kanalerneuerung in offenen Bauweisen erforderlich. Um hierfür die
wirtschaftlichste Lösung zu finden, müssen Varianten untersucht werden, die
sich in Anordnung und Dimension der neuen Kanäle unterscheiden. Hierfür werden
Leistungen der Leistungsphase 2 "Vorplanung" erforderlich. Die
angebotene Erweiterung des Ingenieurvertrages beinhaltet folgende geänderte
Leistungsbeschreibung:
Zur Umsetzung der baulichen Sanierung wird ein
Sanierungskonzept auf Grundlage des Arbeitsblattes DWA-A 143-1 vom Februar
2015, Abschnitte 6 und 7 angeboten. Im Wesentlichen entspricht der
Leistungsumfang den Grundleistungen der Leistungsphase 3
"Entwurfsplanung" nach Anlage 12.1 der HOAI. Für die Untersuchung von
Lösungsmöglichkeiten nur für die Maßnahmen zur Behebung von hydraulischem
Sanierungsbedarf sind zusätzlich die Leistungen der Leistungsphase 2 HOAI
erforderlich.
Die Erweiterung des Ingenieurvertrages
beinhaltet somit nur die Leistungsphase 2 „Vorplanung“ für einen Kostenanteil
von 1.000.000 EUR anrechenbarer Kosten für die Maßnahmen zur Behebung von
hydraulischem Sanierungsbedarf. Es ist dabei von einem zusätzlichen Honorar von
rd. 20.000 € zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Erweiterung des Ingenieurvertrages um die LpH.2 „Vorplanung“ wird zu einem Angebotspreis von 20.277,83 € brutto an das Ing.-Büro Miller, Nürnberg vergeben.
3. Entsprechende Haushaltsmittel sind unter der HHSt. 1.7000.9502 in den folgenden Jahren zur Verfügung zu stellen.