Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 11.02.2020 wurde über den Antrag auf Baugenehmigung, für den erdgeschossigen Anbau an das bestehende Wohnhaus der Kaspar-Lang-Straße 33 in Zeckern abgestimmt. Hierzu wurde ebenfalls im Zuge eines Antrags auf Isolierte Befreiung, neben diesem Anbau eine Garage errichtet.

 

Der Weg, welcher zur neu errichteten Garage führt, wurde seitens des Eigentümers gepflastert (Tfl. Fl. Nr. 57/1). Da es sich hier jedoch um einen gemeindlichen Weg handelt, ist dies nicht ohne Zustimmung der Gemeinde zu dulden. Aufgrund dessen wurde nachträglich ein Antrag auf Pflasterung für diesen Teilbereich seitens der Grundstückseigentümer gestellt. In diesem Antrag wurde auf jeden Fall festgesetzt, dass für die Instandhaltungsarbeiten die Eigentümer der Kaspar-Lang-Straße 33 aufkommen werden. Ebenfalls dürfen anliegende Grundstücksbesitzer diesen weiterhin mitbenutzen.

 

Bauausschussmitglied Thomas Koch stellte folgenden Antrag zur Beschlussfassung an das Gremium:

 

Die bereits ausgeführten Pflasterarbeiten sind wieder zu entfernen und der Weg ist in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

 

Beschluss: 4:5


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem Antrag auf Pflasterung eines Teilbereichs der Fl. Nr. 57/1, Gemarkung Zeckern wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit dem Antragsteller einen Vertrag hinsichtlich der Unterhaltung und Nutzung des gepflasterten Teilbereiches erarbeiten.