Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.12.2020 wurde die Gemeinde Hemhofen an der
Aufstellung des Bebauungsplans „Marktplatz“ der Gemeinde Adelsdorf beteiligt.
Der Ausschuss „Bau-
und Umwelt“ hat in seiner Sitzung am 09.12.2020, die oben genannte
Entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Marktplatz“ nebst
Begründung in der Fassung der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt,
vom 09.12.2020 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 13 a Abs.
2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs.
3 BauGB, beschlossen.
Die bisherige
Eigentümerin des Grundstücks Fl. Nr. 7, Gemarkung Adelsdorf, Marktplatz 18, ist
vor kurzem verstorben. Das Wohnhaus ist denkmalgeschützt. Die Erben haben in
den beiden letzten Jahren das Haus und die Nebengebäude aufwändig saniert.
Unmittelbar östlich
angrenzend befindet sich das ebenfalls denkmalgeschützte gemeindliche Schloss,
das zu einem Kulturzentrum ausgebaut werden soll. Weitere Denkmalschutzobjekte
befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft.
Ein Stellplatzdefizit
im Ortskern ist vorhanden. Es gibt Probleme bei der Erschließung von
Grundstücken im Geltungsbereich. Umstrukturierungen aufgrund von
Nutzungs-änderungen und alter Bausubstanz sind zu erwarten. Einige
Grundstückseigentümer im Gebiet haben konkrete Bauwünsche vorgebracht.
Zur Realisierung
dieser Ziele und um die Ortsentwicklung von Adelsdorf zu sichern, sind die
Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Erlass einer Veränderungssperre nach
§ 14 BauGB zwingend notwendig. Die Veränderungssperre wurde am 29.03.2017
beschlossen und ist rechtskräftig geworden. Inzwischen ihr Geltungszeitraum
ausgelaufen und wurde nicht mehr verlängert, da wesentliche Ziele der Sanierung
erreicht wurden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktplatz“ erhoben.
Abstimmungsvermerke:
Bei Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes war GR
Köhler nicht anwesend.