Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.12.2020 wurde die Gemeinde Hemhofen an der
Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Heppstädt“ nach § 34 Abs.
4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.
Der Gemeinderat Adelsdorf hat in seiner Sitzung am 25.11.2020 die
Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Heppstädt“ beschlossen.
Der Ortsteil Heppstädt befindet sich ca. 1,6 km südlich des Hauptortes
Adelsdorf und südlich der Bundesstraße B 470, die west-/östlich zwischen Adelsdorf
und Heppstädt verläuft. Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Orts-rand von
Heppstädt. Die Kreisstraße ERH 35 führt ca. 140 m südlich des Planungsgebietes
vorbei und durchquert Heppstädt von West nach Ost.
Planungsziel ist es,
die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung und die Errichtung von bis
zu zwei Wohnhäusern mit Garagen und ggflls kleineren Nebengebäuden und
entsprechenden Freiflächen zu schaffen. Damit soll auch eine Ortsabrundung mit Ortsrandbildung
nach Norden hin entwickelt werden. Alternative Möglichkeiten der Ortsabrundung
im Ortsteil Heppstädt wurden bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes „Heppstädt I“ im Jahr 2014 bis 2016 untersucht, wobei der
Schwerpunkt eher im westlichen Bereich des Ortsteils lag. Aufgrund mangelnder
Verfügbarkeit und ungeklärter Anbindung an die Kreisstraße wurden diese
Varianten damals nicht weiterverfolgt.
Da sich diese Situation zwischenzeitlich nicht geändert hat, soll die
Ortsabrundung auf den Flächen der ortsansässigen Familie stattfinden. Die
Absicht der Gemeinde – zusätzlich zu den geplanten stark verdichteten
Wohnbaugebieten im Hauptort Adelsdorf – auch in den Ortsteilen kleinräumig
Wohnbauflächen zu entwickeln und die Bereitschaft eines Grundeigentümers seine
Flächen zur Verfügung zu stellen, sind Anlass für die Aufstellung der
vorliegenden Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände gegen die Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Heppstädt“ erhoben.