Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 09.12.2020 wurde die Gemeinde Hemhofen an der Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Heppstädt“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

 

Der Gemeinderat Adelsdorf hat in seiner Sitzung am 25.11.2020 die Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Heppstädt“ beschlossen.

 

Der Ortsteil Heppstädt befindet sich ca. 1,6 km südlich des Hauptortes Adelsdorf und südlich der Bundesstraße B 470, die west-/östlich zwischen Adelsdorf und Heppstädt verläuft. Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Orts-rand von Heppstädt. Die Kreisstraße ERH 35 führt ca. 140 m südlich des Planungsgebietes vorbei und durchquert Heppstädt von West nach Ost.

 

Planungsziel ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung und die Errichtung von bis zu zwei Wohnhäusern mit Garagen und ggflls kleineren Nebengebäuden und entsprechenden Freiflächen zu schaffen. Damit soll auch eine Ortsabrundung mit Ortsrandbildung nach Norden hin entwickelt werden. Alternative Möglichkeiten der Ortsabrundung im Ortsteil Heppstädt wurden bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Heppstädt I“ im Jahr 2014 bis 2016 untersucht, wobei der Schwerpunkt eher im westlichen Bereich des Ortsteils lag. Aufgrund mangelnder Verfügbarkeit und ungeklärter Anbindung an die Kreisstraße wurden diese Varianten damals nicht weiterverfolgt.

 

Da sich diese Situation zwischenzeitlich nicht geändert hat, soll die Ortsabrundung auf den Flächen der ortsansässigen Familie stattfinden. Die Absicht der Gemeinde – zusätzlich zu den geplanten stark verdichteten Wohnbaugebieten im Hauptort Adelsdorf – auch in den Ortsteilen kleinräumig Wohnbauflächen zu entwickeln und die Bereitschaft eines Grundeigentümers seine Flächen zur Verfügung zu stellen, sind Anlass für die Aufstellung der vorliegenden Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände gegen die Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Heppstädt“ erhoben.