Sitzung: 26.01.2021 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Doppelhaushälfte
auf dem Grundstück Kaulberg 12, Fl. Nr. 67/1, Gemarkung Hemhofen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nr. 3 – Mitte
Nord“. Hierbei handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, da dieser
nicht die Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes enthält.
Aufgrund dessen richtet sich die Prüfung im Übrigen nach § 34 BauGB.
Als Festsetzung im Bebauungsplan wurde für diesen Bereich ein
Dorfgebiet (MD) festgesetzt. Neben dieser Festsetzung wurde noch die Baugrenze
festgesetzt. Ansonsten sind keine weiteren Festsetzungen für diesen Bereich im
Bebauungsplan hinterlegt worden. Deswegen richtet sich die Prüfung des Maßes
der Baulichen Nutzung nach § 34 BauGB.
Die Doppelhaushälfte weist eine GRZ von 0,33 und eine GFZ von 0,52 auf.
Im Vergleich zu den umliegenden Grundstücken, fügt sich der Neubau in die
Umgebung ein. Es ist nicht ersichtlich, dass durch die Errichtung eine
Unverhältnismäßigkeit hinsichtlich der GRZ und GFZ entstehen.
Es wird zudem beabsichtigt eine Geschossigkeit von II+D (Dachgeschoss
kein Vollgeschoss) zu errichten. Entlang der Straßenseite hat das Gebäude eine
Höhe von 10,66 m. In diesem Planungsbereich sind schon Vergleichsfälle
vorhanden.
Die Doppelhaushälfte fügt sich hinsichtlich der genannten Punkte in die
nähere Umgebung ein, zudem trägt die Errichtung des Doppelhauses zur
Nachverdichtung bei.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Vorhaben wird erteilt, da es sich in die nähere Umgebung einfügt.
Abstimmungsvermerke:
Abstimmung ohne Bauausschussmitglied Hansjürgen
Müller