Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Ringstraße 25, Fl. Nr. 494/85, Gemarkung Hemhofen.

 

Der Antrag zur Baugenehmigung wurde zuerst als Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 BayBO eingereicht. Nach eingehender Prüfung des Antrages wurde jedoch festgestellt, dass der Carport außerhalb der Baugrenzen errichtet wird. Aufgrund dessen wurde seitens der Gemeinde die Durchführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO erklärt.

 

Das Dachgeschoss wird als Vollgeschoss ausgeführt. Laut Bebauungsplan ist die Ausführung des Dachgeschosses als Vollgeschoss zulässig. Ebenso ist die Ausführung als Flachdach wie in den Planunterlagen ersichtlich zulässig.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.


Abstimmungsvermerke:

Abstimmung ohne Bauausschussmitglied Hansjürgen Müller