Sitzung: 26.01.2021 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Carport auf dem Grundstück Ringstraße 25, Fl. Nr. 494/85, Gemarkung
Hemhofen.
Der Antrag zur Baugenehmigung wurde zuerst als Genehmigungsfreistellung
gemäß Art. 58 BayBO eingereicht. Nach eingehender Prüfung des Antrages wurde
jedoch festgestellt, dass der Carport außerhalb der Baugrenzen errichtet wird.
Aufgrund dessen wurde seitens der Gemeinde die Durchführung eines vereinfachten
Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO erklärt.
Das Dachgeschoss wird als Vollgeschoss ausgeführt. Laut Bebauungsplan
ist die Ausführung des Dachgeschosses als Vollgeschoss zulässig. Ebenso ist die
Ausführung als Flachdach wie in den Planunterlagen ersichtlich zulässig.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.
Abstimmungsvermerke:
Abstimmung ohne Bauausschussmitglied Hansjürgen
Müller