Sitzung: 26.01.2021 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen verschiedene Umbauten sowie
Nutzungsänderungen auf dem Grundstück Am Schwegelweiher 2+2a, Fl. Nr. 471/49,
Gemarkung Hemhofen.
Der Antrag wurde in der Gemeinde als Genehmigungsfreistellung gemäß
Art. 58 BayBO eingereicht.
Jedoch kann die Gemeinde gemäß Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO, innerhalb
eines Monats gegenüber dem Bauherren erklären, dass ein vereinfachtes
Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO durchgeführt wird. Dies wurde seitens
der Bauverwaltung dem Antragsteller auch mitgeteilt. Somit ist hier ebenso über
eine Stellungnahme des gemeindlichen Einvernehmens zu beschließen.
Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig, da
eine Nutzungsänderung einer Dachgarage in eine Wohnung eine neue
Stellplatzpflicht auslöst. Diesbezüglich wird im Antrag geschrieben, dass die
jeweiligen Eigentümer in Zukunft diese Stellplätze auf anderen Grundstücken
notariell erwerben werden. Die Gemeinde benötigt jedoch aus Sicht der
Verwaltung eine Notarielle Sicherung der Stellplätze bei Einreichung des
Bauantrages, da ansonsten die Stellplatzpflicht nicht erfüllt ist.
Des Weiteren ist hinsichtlich der verschiedenen geplanten Anbauten
(Wintergarten, Balkone,…) aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich, ob sich
diese innerhalb der festgesetzten Baugrenzen befinden. Aufgrund dessen ist eine
Prüfung diesbezüglich nicht möglich.
Diese liegt somit nach jetzigen Unterlagen nicht vor.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Vorhaben wird aufgrund der nicht erfüllten Stellplatzpflicht nicht erteilt. Hier ist eine Sicherung der Stellplätze nachzuweisen.
3. Zudem wird zu den eingereichten Anbauten das Einvernehmen vorerst verweigert, da überabeitete Pläne einzureichen sind, in denen die Baugrenzen und Anbauten gekennzeichnet werden.
Abstimmungsvermerke:
Abstimmung ohne Bauausschussmitglied Hansjürgen
Müller