Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2

Sachverhalt:

Die Gemeindeverwaltung hat am 18. Januar 2021 folgende Anfrage (Musterantrag) bzgl. der Berücksichtigung der Grundsteuer C im zukünftigen Bayerischen Grundsteuergesetz seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erhalten.

 

Der Gemeinderat möge folgendes beschließen:

1.    Die Gemeinde … stellt fest, dass die Grundsteuer C aus ihrer Sicht ein wirkungsvolles Instrument gegen Spekulation und unnötigen Flächenverbrauch ist. Durch den im Dezember 2020 vorgelegten Regierungsentwurf für ein Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG), der auf eine Grundsteuer C verzichtet, wird das Ziel des Flächensparens verfehlt.

2.    Der Gemeinderat fordert den Bayerischen Landtag auf, im zukünftigen Bayerischen Grundsteuergesetz die Grundsteuer C zu berücksichtigen.

 

Begründung:

Bayern braucht eine einfache und gerechte Grundsteuer. Dazu gehört auch, dass Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, eine Grundsteuer C für sogenannte baureife Grundstücke zu erheben. Das sind Grundstücke, die der Grundsteuerpflicht unterliegen aber trotz ihrer Baureife baulich nicht genutzt werden. Die Möglichkeit, einen besonderen Hebesatz für baureife Grundstücke festzulegen, hat der Bundesgesetzgeber den Kommunen ausdrücklich mit seinem „Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ vom 5 Dezember 2019 einräumen wollen. Das war ein richtiger und wichtiger Schritt gegen den Flächenfraß. Denn durch die Grundsteuer C wird ein klarer Anreiz gegen Spekulation mit Boden und für die Schließung von Baulücken gesetzt.

Die Bayerische Staatsregierung hat dem Bayerischen Landtag einen Entwurf für ein Bayerisches Grundsteuergesetz vorgelegt, der von dieser Regelungsmöglichkeit bewusst nicht Gebrauch macht und auf eine Grundsteuer C verzichtet. Die im Bundesrecht vorgesehen Länderöffnungsklausel will die Staatsregierung also dazu nutzen, das vom Bund vorgesehene Modell nicht ins Landesrecht zu übernehmen. Damit wird den Städten Gemeinden in Bayern das Recht vorenthalten, selbst vor Ort darüber zu entscheiden, ob sie Baulücken steuerlich belasten oder nicht.

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich wiederholt für die Einführung der Grundsteuer C stark gemacht. Nach Bekanntwerden des Regierungsentwurfs der Staatsregierung sprach der Präsident des Bayerischen Gemeindetags von einer „Kriegserklärung an die Gemeinden“.

Daher fordern wir die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag auf, eine Grundsteuer C für Bayern auf den Weg zu bringen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht (Anfrage) wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Gemeinde Hemhofen stellt fest, dass die Grundsteuer C aus ihrer Sicht ein wirkungsvolles Instrument gegen Spekulation und unnötigen Flächenverbrauch ist. Durch den im Dezember 2020 vorgelegten Regierungsentwurf für ein Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG), der auf eine Grundsteuer C verzichtet, wird das Ziel des Flächensparens verfehlt.

3.    Der Gemeinderat fordert den Bayerischen Landtag auf, im zukünftigen Bayerischen Grundsteuergesetz die Grundsteuer C zu berücksichtigen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben an den Bayerischen Landtag auszufertigen.


Abstimmungsvermerke:

GR Marr und GR Wagner waren bei Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes nicht anwesend.