Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

a)    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 01.09.2020 und 15.10.2020 die Jahresrechnung 2019 geprüft und anschließend am 02.03.2021 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst. Die Prüfungsfeststellungen, sowie die Stellungnahme der Verwaltung wurden in digitaler Form in das Ratsinformationssystem gestellt.

 

b)    Die Jahresrechnung ist nach Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen Hierzu liegt den Ratsmitgliedern das Ergebnis der Jahresrechnung in einer zahlenmäßigen Aufstellung in der Anlage vor.

 

c)    Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist durch den Gemeinderat nach Feststellung der Jahresrechnung durch Beschluss die Entlastung als förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens auszusprechen. Mit der Entlastung erkennt der Gemeinderat die Jahresrechnung in der vorliegenden Form an und übernimmt die Verantwortung für ihren Inhalt. Da die Entlastung dem 1. Bürgermeister zu erteilen ist, kann dieser bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilnehmen (Art. 49 GO).


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.03.2021 beschließt der Gemeinderat die Anerkennung der Jahresrechnung 2019. Die im Haushaltsjahr 2019 anfallenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit nicht bereits in früheren Gemeinderatsbeschlüssen geschehen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO, nachträglich genehmigt. Der Prüfbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage bei.

3.    Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die zahlenmäßige Zusammenstellung des Rechnungsergebnisses liegt als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage bei.

4.    Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen/-hinweisen wurden vorgetragen und akzeptiert. Nachdem keine Unstimmigkeiten bestehen, beschließt der Gemeinderat für das Rechnungsjahr 2019 die Entlastung des 1. Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung.


Abstimmungsvermerke:

1. Bürgermeister Nagel war bei Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes aufgrund persönlicher Beteiligung (Entlastung) nicht anwesend.