Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen gefördert. Hierunter zählen neben Neu-, Um- und Erweiterungsausbauten sowie erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz auch sonstige Investitionen für die Anschaffung von Musikgeräten.

 

Die Katholische Filialkirchenstiftung „Maria Königin Hemhofen“ hat mit Schreiben vom 04.02.2021 einen Antrag auf Förderung folgender Investitionsmaßnahme gestellt:

 

  • Erneuerung der Lautsprecheranlage – Angebot v. 27.01.2021 in Höhe von 8.656,02 Euro

 

Bei der Erneuerung der Lautsprecheranlage handelt es sich um sonstige Investitionsgegenstände (Musikgeräte), welche gemäß der Richtlinie (IV. 2.) ab einem Anschaffungswert von 1.500,00 Euro mit 10 % der Gesamtkosten gefördert werden. Über die Förderung der einzelnen Anschaffungen und deren Notwendigkeit entscheidet jedoch der Gemeinderat.

 

Demnach ergibt sich ein grundsätzlicher möglicher Förderbetrag in Höhe von rd. 870,00 Euro. Der Zuschuss kann frühestens, unter Voraussetzung der Zustimmung des Gemeinderates, nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und Würdigung des Gemeindehaushaltes 2021 gewährt werden. Dies wird voraussichtlich bis Mai 2021 erfolgen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Für die Erneuerung der Lautsprecheranlage der katholischen Filialkirchenstiftung „Maria Königin Hemhofen“ wird im Jahr 2021 nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und Würdigung des Gemeindehaushaltes 2021 eine Förderung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen in Höhe von rd. 870,00 Euro gewährt.

3.    Im Haushalt 2021 werden unter der Haushaltsstelle 1.3700.9880 die voraussichtlichen Fördermittel eingeplant.