Sachverhalt:
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen
Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen
gefördert. Hierunter zählen neben Neu-, Um- und Erweiterungsausbauten sowie
erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz auch
sonstige Investitionen für die Anschaffung von Musikgeräten.
Die Katholische Filialkirchenstiftung „Maria Königin Hemhofen“ hat mit
Schreiben vom 04.02.2021 einen Antrag auf Förderung folgender
Investitionsmaßnahme gestellt:
- Erneuerung der Lautsprecheranlage –
Angebot v. 27.01.2021 in Höhe von 8.656,02 Euro
Bei der Erneuerung der Lautsprecheranlage handelt es sich um sonstige
Investitionsgegenstände (Musikgeräte), welche gemäß der Richtlinie (IV. 2.) ab
einem Anschaffungswert von 1.500,00 Euro mit 10 % der Gesamtkosten gefördert
werden. Über die Förderung der einzelnen Anschaffungen und deren Notwendigkeit
entscheidet jedoch der Gemeinderat.
Demnach ergibt sich ein grundsätzlicher möglicher Förderbetrag in Höhe
von rd. 870,00 Euro. Der Zuschuss kann frühestens, unter Voraussetzung der
Zustimmung des Gemeinderates, nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und
Würdigung des Gemeindehaushaltes 2021 gewährt werden. Dies wird voraussichtlich
bis Mai 2021 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für die Erneuerung der Lautsprecheranlage der katholischen Filialkirchenstiftung „Maria Königin Hemhofen“ wird im Jahr 2021 nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und Würdigung des Gemeindehaushaltes 2021 eine Förderung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen in Höhe von rd. 870,00 Euro gewährt.
3. Im Haushalt 2021 werden unter der Haushaltsstelle 1.3700.9880 die voraussichtlichen Fördermittel eingeplant.