Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Sachverhalt:

In der Sitzung des Gemeinderates vom 02.02.2021 sollte die Beschlussfassung zur erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, sowie der Satzungsbeschluss abgehandelt werden.

 

Leider gab es in der Abwägung zur Stellungnahme des Umweltamtes vom 14.12.2020 des LRA Erlangen-Höchstadt einen Widerspruch zu den bisherigen Planungen hinsichtlich der Behandlung von anfallenden Oberflächenentwässern auf dem Grundstück.

 

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den endgültigen Satzungsbeschluss bis zur Klärung der Thematik zu vertagen. Bis auf diesen Punkt, wurden alle Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange ausführlich abgewägt und auch mehrheitlich beschlossen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung und des Büros BFS + GmbH aus Bamberg werden zur Kenntnis genommen.

2.      Die 4. Änderung des Bebauungsplan "Zeckern Z1" wird in der von der BFS+ GmbH, Bamberg, gefertigten Fassung vom 06.10.2020 mit der Begründung in der Fassung vom 06.10.2020 und den in der heutigen Sitzung vom 02.03.2021 beschlossenen geringfügigen redaktionellen Klarstellungen aufgrund der §§ 9 und 10 BauGB als Satzung beschlossen.