Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte am 26.01.2021 einen Antrag auf Baugenehmigung für das Grundstück Am Zobelstein 33, Fl. Nr. 219/83, Gemarkung Zeckern, bei der Gemeinde Hemhofen ein. Hierfür wurde im Jahr 2018 schon ein Vorbescheid für die Errichtung eines KFZ-Handels mit untergeordnetem Serviceplatz incl. Penthauswohnung erteilt. Zudem wurde bereits in Vergangenheit schon einen Bauantrag eingereicht, welcher jedoch aufgrund einiger Anforderungen des Landratsamtes geändert werden musste. Aufgrund dessen wurde dieser Antrag auf Baugenehmigung nun erneut eingereicht.

 

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Zobelstein – Nord“, und zudem in einem Mischgebiet (MI). In einem Mischgebiet dient grundsätzlich dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

 

Das Maß der baulichen Nutzung wurde in diesem Fall durch die GRZ und der Wandhöhe der baulichen Anlage festgelegt. Die GRZ wird in diesem Fall eingehalten. Hinsichtlich der Wandhöhe wird laut Festsetzungen festgeschrieben, dass im Mischgebiet eine Wandhöhe von 6 m über Fertigfußbodenoberkante Erdgeschoss erforderlich ist. Die Wandhöhe von 6 m wird an der tieferen Seite des Pultdaches auf 5,10 m unterschritten. Als Begründung hierfür wird seitens des Antragstellers aufgeführt, dass diese Fläche oberhalb des Büros als Abstellfläche genutzt werden soll, und deswegen das zu heizende Volumen möglichst klein gehalten werden. Die festgesetzte Dachform in Form eines Pultdaches wird eingehalten.

 

Des Weiteren wurde für diesen Bereich eine geschlossene Bauweise festgesetzt, was bedeutet, dass die Gebäude grundsätzlich ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden, d. h. unmittelbar an den Nachbargrenzen. Das städtebauliche Ziel ist der Anbau der Gebäude auf benachbarten Grundstücken Wand an Wand, so dass sich die einzelnen Gebäude zu einem Gebäudekomplex zusammenschließen. Diese Festsetzung wurde jedoch bei den jetzigen Bestandsgebäuden nicht vollzogen, wodurch auch bei diesem Vorhaben von der geschlossenen Bauweise befreit werden kann.

 

Für die Verwirklichung des Vorhabens benötigt der Bauherr eine Abstandsflächenübernahme auf das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 219, Gemarkung Zeckern (Erdwall), von ca. 50 m² seitens der Gemeinde Hemhofen.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.

3. Der Abstandsflächenübernahme auf das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 219, Gemarkung Zeckern wird zugestimmt.