Sitzung: 16.03.2021 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller reichte am 26.01.2021 einen Antrag auf Baugenehmigung
für das Grundstück Am Zobelstein 33, Fl. Nr. 219/83, Gemarkung Zeckern, bei der
Gemeinde Hemhofen ein. Hierfür wurde im Jahr 2018 schon ein Vorbescheid für die
Errichtung eines KFZ-Handels mit untergeordnetem Serviceplatz incl.
Penthauswohnung erteilt. Zudem wurde bereits in Vergangenheit schon einen
Bauantrag eingereicht, welcher jedoch aufgrund einiger Anforderungen des
Landratsamtes geändert werden musste. Aufgrund dessen wurde dieser Antrag auf
Baugenehmigung nun erneut eingereicht.
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Zobelstein – Nord“, und zudem in
einem Mischgebiet (MI). In einem Mischgebiet dient grundsätzlich dem Wohnen und
der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Das Maß der baulichen Nutzung wurde in diesem Fall durch die GRZ und
der Wandhöhe der baulichen Anlage festgelegt. Die GRZ wird in diesem Fall
eingehalten. Hinsichtlich der Wandhöhe wird laut Festsetzungen festgeschrieben,
dass im Mischgebiet eine Wandhöhe von 6 m über Fertigfußbodenoberkante
Erdgeschoss erforderlich ist. Die Wandhöhe von 6 m wird an der tieferen Seite
des Pultdaches auf 5,10 m unterschritten. Als Begründung hierfür wird seitens
des Antragstellers aufgeführt, dass diese Fläche oberhalb des Büros als
Abstellfläche genutzt werden soll, und deswegen das zu heizende Volumen
möglichst klein gehalten werden. Die festgesetzte Dachform in Form eines
Pultdaches wird eingehalten.
Des Weiteren wurde für diesen Bereich eine geschlossene Bauweise
festgesetzt, was bedeutet, dass die Gebäude grundsätzlich ohne seitlichen
Grenzabstand errichtet werden, d. h. unmittelbar an den Nachbargrenzen. Das
städtebauliche Ziel ist der Anbau der Gebäude auf benachbarten Grundstücken
Wand an Wand, so dass sich die einzelnen Gebäude zu einem Gebäudekomplex
zusammenschließen. Diese Festsetzung wurde jedoch bei den jetzigen Bestandsgebäuden
nicht vollzogen, wodurch auch bei diesem Vorhaben von der geschlossenen
Bauweise befreit werden kann.
Für die Verwirklichung des Vorhabens benötigt der Bauherr eine
Abstandsflächenübernahme auf das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 219, Gemarkung
Zeckern (Erdwall), von ca. 50 m² seitens der Gemeinde Hemhofen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.
3. Der Abstandsflächenübernahme auf das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 219, Gemarkung Zeckern wird zugestimmt.