Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sachverhalt:

Die Antragsteller reichten am 12.01.2021 einen Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nr. 14 Zobelstein-Nord“ bei der Gemeinde Hemhofen ein.

 

Durch eine Baukontrolle seitens des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt wurde am 22.10.2020 festgestellt, dass der Carport auf dem Grundstück „Am Zobelstein 44“ außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen errichtet worden ist.

 

Aufgrund dessen wurde der Eigentümer durch Schreiben des Landratsamtes aufgefordert, für den Carport eine Isolierte Befreiung bei der Gemeinde Hemhofen einzureichen. Dieser Antrag wurde nunmehr an 12.01.2021 bei der Gemeinde Hemhofen zur Bearbeitung eingereicht.

 

Der Bebauungsplan „Zobelstein – Nord“ welcher im Jahre 2008 in Kraft trat, ist einer der neuesten Bebauungspläne der Gemeinde Hemhofen. In der Begründung dieses Bebauungsplanes wurde damals festgelegt, dass die Baugrenzen so bestimmt wurden, damit eine städtebaulich sinnvolle Situierung der Baukörper erreicht wird. Ebenso wurde bestimmt, dass Garagen oder Carports nur innerhalb der Baugrenzen bzw. auf hierfür festgesetzten Flächen zulässig sind. An diese Festsetzungen wurde sich auch hinsichtlich Garagen oder Carports bis jetzt immer gehalten.

 

Somit ist es aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar durch die Erteilung der Befreiung einen Präzedenzfall in diesem Planungsgebiet zu schaffen. 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Befreiung für die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen wird nicht zugestimmt.