Sitzung: 16.03.2021 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Sachverhalt:
Die Antragsteller reichten am 12.01.2021 einen Antrag auf Isolierte
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nr. 14 Zobelstein-Nord“
bei der Gemeinde Hemhofen ein.
Durch eine Baukontrolle seitens des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt
wurde am 22.10.2020 festgestellt, dass der Carport auf dem Grundstück „Am
Zobelstein 44“ außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen
errichtet worden ist.
Aufgrund dessen wurde der Eigentümer durch Schreiben des Landratsamtes
aufgefordert, für den Carport eine Isolierte Befreiung bei der Gemeinde
Hemhofen einzureichen. Dieser Antrag wurde nunmehr an 12.01.2021 bei der
Gemeinde Hemhofen zur Bearbeitung eingereicht.
Der Bebauungsplan „Zobelstein – Nord“ welcher im Jahre 2008 in Kraft
trat, ist einer der neuesten Bebauungspläne der Gemeinde Hemhofen. In der
Begründung dieses Bebauungsplanes wurde damals festgelegt, dass die Baugrenzen
so bestimmt wurden, damit eine städtebaulich sinnvolle Situierung der Baukörper
erreicht wird. Ebenso wurde bestimmt, dass Garagen oder Carports nur innerhalb
der Baugrenzen bzw. auf hierfür festgesetzten Flächen zulässig sind. An diese
Festsetzungen wurde sich auch hinsichtlich Garagen oder Carports bis jetzt
immer gehalten.
Somit ist es aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar durch die
Erteilung der Befreiung einen Präzedenzfall in diesem Planungsgebiet zu
schaffen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Befreiung für die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen wird nicht zugestimmt.