Sitzung: 16.03.2021 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller reichten am 15.02.2021 einen Antrag auf
Baugenehmigung für das Grundstück Am Zobelstein 10, Fl. Nr. 219/38, Gemarkung
Zeckern, bei der Gemeinde Hemhofen ein.
Das Grundstück liegt im Planungsbereich des Bebauungsplanes „Zobelstein
– Nord“. Der Antrag wurde zunächst als Vorlage im
Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO eingereicht. Nach
eingehender Prüfung des Antrags ist jedoch aufgefallen, dass das Vorhaben
aufgrund des Zwerchgiebels eine Befreiung hinsichtlich der festgesetzten
Wandhöhe benötigt. Durch den Zwerchgiebel erhöht sich die Wandhöhe von den im
Bebauungsplan festgesetzten 4 m auf 5,20 m.
Das Maß der Baulichen Nutzung wurde in diesem Fall durch eine GRZ von
0,35 und der Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. Es wird sowohl die GRZ, als
auch die Anzahl der Vollgeschosse (Erdgeschoss + Dachgeschoss) eingehalten.
Zudem befinden sich alle baulichen Anlagen innerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.