Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller reichten am 15.02.2021 einen Antrag auf Baugenehmigung für das Grundstück Am Zobelstein 10, Fl. Nr. 219/38, Gemarkung Zeckern, bei der Gemeinde Hemhofen ein.

 

Das Grundstück liegt im Planungsbereich des Bebauungsplanes „Zobelstein – Nord“. Der Antrag wurde zunächst als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO eingereicht. Nach eingehender Prüfung des Antrags ist jedoch aufgefallen, dass das Vorhaben aufgrund des Zwerchgiebels eine Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Wandhöhe benötigt. Durch den Zwerchgiebel erhöht sich die Wandhöhe von den im Bebauungsplan festgesetzten 4 m auf 5,20 m.

 

Das Maß der Baulichen Nutzung wurde in diesem Fall durch eine GRZ von 0,35 und der Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. Es wird sowohl die GRZ, als auch die Anzahl der Vollgeschosse (Erdgeschoss + Dachgeschoss) eingehalten. Zudem befinden sich alle baulichen Anlagen innerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.