Sachverhalt:
Die Gemeinde Hemhofen wurde durch Schreiben vom 03.02.2021 an der
Aufstellung des Bebauungsplanes „Aischtalring“ der Gemeinde Adelsdorf
beteiligt.
Der Ausschuss „Bau und Umwelt“ hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Aischtalring“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, aufzustellen.
In
der Sitzung des Ausschusses „Bau- und Umwelt“ vom 20.01.2021 wurde die
Entwurfsplanung in der Fassung des Büros Stadt & Land, Neustadt, vom
20.01.2021, gebilligt.
Die Gemeinde Adelsdorf verzeichnet eine starke Nachfrage nach
Wohnbauflächen.
Die Absicht der
Gemeinde – zusätzlich zu geplanten stark verdichteten Wohnbaugebieten im
Hauptort Adelsdorf – auch in den Ortsteilen Wohnbauflächen zu entwickeln und
die Bereitschaft mehrerer Grundeigentümer ihre Flächen zur Verfügung zu stellen,
sind Anlass für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes. Dies ermöglicht
es die Flächen kurzfristig anbieten zu können.
Es handelt sich um
Flächen von rund 3 ha am westlichen Ortsrand von Aisch. Das Gelände fällt von
der Nordwestecke zur südlich verlaufenden Medbacher Straße um bis zu 14 m ab.
Auf dem nach Süden geneigten Hang befinden sich neben landwirtschaftlich
genutzten Grundstücken und einer kleineren Halle auch Teilbereiche mit früherer
gärtnerischer Nutzung.
Geplant ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im
Sinne des § 4 BauNVO.
Die Aufstellung des
Bebauungsplanes soll über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b
BauGB erfolgen, allerdings mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Aischtalring“ erhoben.