Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte einen Antrag auf Baugenehmigung für das Grundstück Dr.-Georg-Daßler-Straße 18, Fl. Nr. 494/179, Gemarkung Hemhofen, bei der Gemeinde Hemhofen ein.

 

Das Grundstück liegt im Planungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 5 Erweiterung Leithe“. Das Grundstück hat eine Größe von 1130 m². Im Bebauungsplan wurde eine GRZ von 0,4 und ebenso eine GFZ von 0,4 festgesetzt. Die beiden Werte werden jedoch nicht überschritten.

 

Der Anbau wird mit einer Dachneigung von 28° ausgeführt, wie es im Bebauungsplan vorgeschrieben wird. Zudem passt sich der Anbau hinsichtlich der Geschossigkeit an das Hauptgebäude an.

 

Da der Anbau wird teilweise (ca. 1,5 m) außerhalb der Baugrenzen errichtet, weswegen hier eine Befreiung notwendig ist. Aufgrund der Baugrenzüberschreitung werden keine Grundzüge der Planung, sowie keine Nachbarbelange verletzt. Zudem haben alle Nachbarn auf dem Planunterlagen unterschrieben und somit dem Antrag zugestimmt.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.