Beschluss: zur Kenntnis genommen

·         GR Heilmann erkundigt sich nach der aktuellen Situation der im Raum stehenden Aussagen zur gelegentlichen Nutzung eines Waldstückes (nähe Kellerstraße) vom gemeindlichen Kindergarten. Das im privaten Besitztum genannte Waldstück darf aus haftungsrechtlichen Gründen durch den gemeindlichen Kindergarten nicht mehr benutzt werden. 1. Bgm. Nagel bestätigt diese Aussage und teilte mit, dass die Gemeinde Hemhofen im Besitz einer Ausgleichsfläche ist, welche sich in direkter Nähe befindet. Nach Absprache mit dem Landschaftspflegeverband, darf der gemeindliche Kindergarten hier die gelegentliche Nutzung (Sammlung von Stöcken, Beobachtung der Natur, Picknick) in Anspruch nehmen. Dies wurde dem Kindergarten bereits entsprechend mitgeteilt.

 

·         GR Reck erkundigt sich nach den weiteren Planungen bzgl. der Sperrung der Bergstraße. 1. Bgm. Nagel teilte hierauf mit, dass man sich derzeit nach vernünftigen Blumenkübeln zu erschwinglichen Preisen bemüht. Anschließend sollen die Pflanzkübel verkleidet sowie mit Blumen bepflanzt werden. 1. Bgm. Nagel hofft, dass dies bereits in den nächsten Wochen geschehen kann.

 

·         GR Brandmähl-Estor erkundigt sich nach den letzten Grundstücken und deren Zustände in der Peter-Händel-Straße. 1. Bgm. Nagel teilte mit, dass die genannten Grundstücke das Ende des Gewerbegebietes darstellen.