Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat von Heroldsbach hat in seiner Sitzung vom 20.02.2019 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Lachgarten Poppendorf“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Poppendorf beschlossen. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung beträgt ca. 3330 m².

 

In der Sitzung vom 27.01.2021 hat der Gemeinderat den Vorentwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 27.01.2021 gebilligt.

 

Aufgrund dessen wird nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände gegen die Einbeziehungssatzung erhoben.


Abstimmungsvermerke:

Bei Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes war GR Schneider nicht anwesend.