Sachverhalt:
Der Gemeinderat von Heroldsbach hat in seiner
Sitzung vom 20.02.2019 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Lachgarten
Poppendorf“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Poppendorf
beschlossen. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung beträgt ca. 3330 m².
In der Sitzung vom 27.01.2021 hat der
Gemeinderat den Vorentwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom
27.01.2021 gebilligt.
Aufgrund dessen wird nun die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsvermerke:
Bei Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes war GR
Schneider nicht anwesend.