Sachverhalt:
Mit Schreiben vom Ende des Jahres 2020 wurde den Gemeinden seitens des
Bayerischen Staatsministeriums des Inneren mitgeteilt, dass die bisher
bekanntgemachte Hundesteuermustersatzung überarbeitet worden ist.
Im Zuge dieser Überarbeitung ergeben sich auch für die Gemeinde
Hemhofen kleinere Änderungen, welche nun seitens der Verwaltung eingepflegt
wurden.
Diese lauten im Wesentlichen wie folgt:
- Erweiterung der Aufzählungen des § 2
(Steuerfreiheit)
- Detailliertere Aufführung des § 4
(Wegfall der Steuer; Anrechnung)
- Erweiterung der Aufzählungen des § 6 (Steuerermäßigungen)
- Detailliertere Aufführung des § 8
(Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung) -
Antragsverfahren
- Detailliertere Festsetzung des § 10
(Fälligkeit der Steuer) – 30.04. / ein Monat nach Bekanntgabe
- Genauere Festsetzung des § 11
(Anzeigepflichten) – innerhalb eines Monats
- Wegfall des ursprünglichen § 12
(Ordnungswidrigkeiten), da Abgabesatzungen keine Bußgeldtatbestände mehr
enthalten können. Das Kommunalabgabengesetzt enthält eine abschließende
Regelung der Bußgeldtatbestände im kommunalen Abgabenrecht und bietet
keine Grundlage mehr zum Erlass bewehrter Abgabesatzungen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Änderungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar