Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Musikschule ist in den letzten zwei Jahren deutlich gewachsen. Die Gesamtstundenanzahl hat sich zwar nur minimal erhöht, jedoch erreichen wir durch die neuen Gruppenangebote u. a. auch im Erwachsenenbereich deutlich mehr Schüler. Die Gesamtschüleranzahl hat sich somit von 250 auf fast 350 Schüler erhöht. Insbesondere die Kooperationsangebote im Kindergarten und in der Grundschule erfreuen sich großer Beliebtheit.

 

Mehr Großgruppen, mehr Schüler sowie mehr Kooperationsangebote bedeuten jedoch auch einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand. Deshalb empfehlen wir ab dem Schuljahr 2021/2022 eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 13,00 Euro einzuführen. Diese Aufnahmegebühr wird bei der Erstanmeldung erhoben und bei der ersten Rate eingezogen. Umliegende Musikschulen haben diese Gebühr bereits seit längerem eingeführt. Dies entspricht einer zusätzlichen Einnahme von rd. 900,00 Euro.

 

Des Weiteren stellt sich die Thematik über die Einführung einer Mehrfachermäßigung. Eine Mehrfachbelegung liegt vor, wenn ein Schüler zwei oder mehr Instrumentalfächer oder Gesang gemäß unserer Musikschulsatzung belegt. An der Musikschule Hemhofen haben wir aktuell fünf Schüler, die eine Mehrfachbelegung, sprich zwei Instrumente erlernen und noch die volle Unterrichtsgebühr entrichten.

Wir schlagen eine Mehrfachermäßigung ab dem zweiten Instrument in Höhe von 15 Prozent vor. Bei Kindern mit einer Mehrfachbelegung handelt es sich meist um Kinder, die besonders motiviert, engagiert und talentiert sind und die Musikschule in der Öffentlichkeit präsentieren. Dieses Engagement sollte unterstützt und gefördert werden.

 

Aus diesem Grund sollen aus Sicht der Musikschulleitung sowie der Verwaltung unter anderem die o. g. Positionen (Aufnahmegebühr und Mehrfachermäßigung) in die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen aufgenommen werden.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

3.    Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.