Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Behörden des Bundes und der Länder, weitreichende Möglichkeiten zur Nutzung elektronischer Möglichkeiten bei Verwaltungsleistungen zu schaffen (spätestens bis Ende 2022).

 

Auch die Gemeinden müssen hierbei beteiligt werden, da künftig vieles mehr elektronisch erfolgen soll. Hierfür hat sich die Gemeinde bereits gut aufgestellt, es sind aber noch weitere Maßnahmen erforderlich.

 

Aus diesem Grund wurde ein Angebot für ein erweitertes Bürgerservice-Portal (Rathaus-Service-Portal) bei der Firma AKDB eingeholt, da dieses Verfahren eine Einbindung in die bestehende EDV-Struktur ermöglicht. Damit wird eine reibungslose Abwicklung der Online-Dienste mit Integration der Daten in den Programmen der Gemeinde ohne einen allzu großen weiteren Aufwand garantiert. Welche Dienste hierbei ausgewählt werden, kann an verschiedenen Stellen noch variieren (komXformularcenter).

 

Das Angebot umfasst eine Gesamtsumme von rd. 25.000,00 Euro (brutto). Der Freistaat Bayern fördert diese Beschaffung mit bis zu 80 Prozent, max. 20.000,00 Euro je Gebietskörperschaft. Die Projektförderung endet zum 31.12.2021.

 

Aufgrund der nicht abschätzbaren Tragweite der anstehenden Dienste wurden allerdings im Haushalt 2021 unter den betreffenden Haushaltsstellen keine ausreichenden Mittel veranschlagt. Da jedoch die entsprechenden Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2021 vorhanden und beplant sind, handelt es sich hierbei um überplanmäßige Ausgaben/Einnahmen. Aufgrund der oben genannten Situation ist die Ausgabe unabweisbar. Da die überplanmäßige Ausgabe über der Erheblichkeitsgrenze (10.000,00 Euro) liegt, ist sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO). Dadurch wären die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die oben genannte Ausgabe geschaffen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat beschließt, in das Förderverfahren des Bundes „digitales Rathaus – FöRdR“ einzusteigen und beauftragt die Firma AKDB auf Grundlage des Angebotes vom 23.04.2021 mit der Einrichtung des digitalen Rathauses in der Gemeinde Hemhofen.