Sachverhalt:
Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Behörden des Bundes
und der Länder, weitreichende Möglichkeiten zur Nutzung elektronischer
Möglichkeiten bei Verwaltungsleistungen zu schaffen (spätestens bis Ende 2022).
Auch die Gemeinden müssen hierbei beteiligt werden, da künftig vieles
mehr elektronisch erfolgen soll. Hierfür hat sich die Gemeinde bereits gut
aufgestellt, es sind aber noch weitere Maßnahmen erforderlich.
Aus diesem Grund wurde ein Angebot für ein erweitertes Bürgerservice-Portal
(Rathaus-Service-Portal) bei der Firma AKDB eingeholt, da dieses Verfahren eine
Einbindung in die bestehende EDV-Struktur ermöglicht. Damit wird eine
reibungslose Abwicklung der Online-Dienste mit Integration der Daten in den
Programmen der Gemeinde ohne einen allzu großen weiteren Aufwand garantiert.
Welche Dienste hierbei ausgewählt werden, kann an verschiedenen Stellen noch
variieren (komXformularcenter).
Das Angebot umfasst eine Gesamtsumme von rd. 25.000,00 Euro (brutto).
Der Freistaat Bayern fördert diese Beschaffung mit bis zu 80 Prozent, max.
20.000,00 Euro je Gebietskörperschaft. Die Projektförderung endet zum
31.12.2021.
Aufgrund der nicht abschätzbaren Tragweite der anstehenden Dienste
wurden allerdings im Haushalt 2021 unter den betreffenden Haushaltsstellen
keine ausreichenden Mittel veranschlagt. Da jedoch die entsprechenden
Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2021 vorhanden und beplant sind, handelt es
sich hierbei um überplanmäßige Ausgaben/Einnahmen. Aufgrund der oben genannten
Situation ist die Ausgabe unabweisbar. Da die überplanmäßige Ausgabe über der
Erheblichkeitsgrenze (10.000,00 Euro) liegt, ist sie vom Gemeinderat zu
beschließen (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO). Dadurch wären die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen für die oben genannte Ausgabe geschaffen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt, in das Förderverfahren des Bundes „digitales Rathaus – FöRdR“ einzusteigen und beauftragt die Firma AKDB auf Grundlage des Angebotes vom 23.04.2021 mit der Einrichtung des digitalen Rathauses in der Gemeinde Hemhofen.