Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte am 11.02.2021 einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von Gauben in der Bergstraße 38, Fl. Nr. 302/5, Gemarkung Hemhofen ein.

 

Nun wurde seitens des Landratsamtes festgestellt, dass durch die Errichtung der Dachgauben das Dachgeschoss zu einem Vollgeschoss wird. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass für den Bereich der Bergstraße 32 bis Bergstraße 40 maximal ein Vollgeschoss errichtet werden darf. In diesem Straßenzug wurden noch keine derartigen Befreiungen erteilt.

 

Da jedoch die Nachfrage an Wohnungen immer größer wird und zudem der Gemeinderat einen Beschluss gefasst hat, dass Nachverdichtung vor Außenverdichtung priorisiert werden sollte, ist diese Befreiung aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar. Zudem wird an der Höhe und dem Kniestock des Gebäudes nichts verändert, sondern lediglich Gauben im Dachgeschoss angebracht, wodurch dieses dann zu einem Vollgeschoss wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen für das zweite Vollgeschoss im Dachgeschoss wird erteilt.


Abstimmungsvermerke:

(ohne GR Koch wegen persönlicher Beteiligung)