Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Sachverhalt:

Am 20.04.2020 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Gemeinde Hemhofen beschlossen und somit festgelegt. Im Zuge dessen wurde im Rahmen der Städtebauförderung, eine „vorbereitende Untersuchung (VU)“ und ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)“ durchgeführt. Das ISEK entwickelt die Vorgaben für das Gesamtkonzept der Gemeindeentwicklung in Hemhofen.

 

Neben dem ISEK und der VU, welche bereits abgeschlossen sind, gibt es noch die Möglichkeit ein kommunales Förderprogramm (Fassadenprogramm – KFP) für die Gemeinde Hemhofen als Satzung zu beschließen sowie die Gelegenheit auf allgemeine Sanierungsberatungen. Durch dieses Förderprogramm erhalten die Bürger von Hemhofen/Zeckern die Gelegenheit, auf Antrag eine Förderung in Bezug auf Renovierungsarbeiten an ihrem Haus zu bekommen. Zu solchen Renovierungsarbeiten gehören beispielsweise Fassadenrenovierungen, Dacheindeckungen, Pflasterung der Hofeinfahrt oder die Errichtung eines Zaunes usw. Wie üblich muss die Gemeinde sich hierfür drei Angebote von Ingenieurbüros einholen, welches uns dann bei der Erarbeitung des Förderprogramms begleitet, unterstützt sowie betreut.

 

Diese Satzung besteht aus zwei Modulen, einmal aus der Satzung und einer sogenannten Gestaltungsfibel. In der Satzung kann dann beispielweise konkret geregelt werden, bis zu welchem prozentualen Anteil die Gemeinde sich an den jeweiligen Renovierungsarbeiten beteiligt und kann zudem einen Höchstbetrag des Förderungsbetrages festlegen. Angenommen es wird in der Satzung eine prozentuale Beteiligung von 20 % bis 25 % bzw. auch einen Höchstbetrag in Höhe von 20.000 bis 25.000 Euro seitens der Gemeinde festgelegt und eine Fassadenrenovierung eines Bürgers würde laut Antrag 10.000 € kosten, so werden ihm wenn der Antrag letztendlich genehmigt wird 2.000 € (bei 20 %) hiervon gefördert. Jedoch ist anzumerken, dass die Gemeinde Hemhofen bei diesen 2.000 € einen Anteil von 40 % in Eigenleistung übernehmen muss und 60 % werden von der Regierung wieder zurückerstattet. Somit bleibt die Gemeinde immer auf einen Teil der Kosten sitzen, welche dann auch im Haushalt dementsprechend veranschlagt werden müssen.

 

Zweck des kommunalen Förderprogramms soll die Sicherung, die erhaltende Sanierung und die Verbesserung von ortsbildprägenden, erhaltenswerten und strukturbildenden Gebäuden sein. Ziel soll es sein, die Bereitschaft der Bürger zur Ortsbildpflege zu fördern und die städtebauliche Entwicklung des Ortes zu unterstützen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote für die Aufstellung/Erarbeitung eines kommunalen Förderprogramms (Fassadenprogramm – Satzungsbeschluss und Gestaltungsfibel) sowie Angebote für die allgemeinen Sanierungsberatungen einzuholen.