Sachverhalt:
Am 20.04.2020 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes der Gemeinde Hemhofen beschlossen und somit festgelegt. Im
Zuge dessen wurde im Rahmen der Städtebauförderung, eine „vorbereitende
Untersuchung (VU)“ und ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
(ISEK)“ durchgeführt. Das ISEK entwickelt die Vorgaben für das Gesamtkonzept
der Gemeindeentwicklung in Hemhofen.
Neben dem ISEK und der VU, welche bereits abgeschlossen sind, gibt es
noch die Möglichkeit ein kommunales Förderprogramm (Fassadenprogramm – KFP) für
die Gemeinde Hemhofen als Satzung zu beschließen sowie die Gelegenheit auf
allgemeine Sanierungsberatungen. Durch dieses Förderprogramm erhalten die
Bürger von Hemhofen/Zeckern die Gelegenheit, auf Antrag eine Förderung in Bezug
auf Renovierungsarbeiten an ihrem Haus zu bekommen. Zu solchen
Renovierungsarbeiten gehören beispielsweise Fassadenrenovierungen,
Dacheindeckungen, Pflasterung der Hofeinfahrt oder die Errichtung eines Zaunes
usw. Wie üblich muss die Gemeinde sich hierfür drei Angebote von Ingenieurbüros
einholen, welches uns dann bei der Erarbeitung des Förderprogramms begleitet, unterstützt
sowie betreut.
Diese Satzung besteht aus zwei Modulen, einmal aus der Satzung und
einer sogenannten Gestaltungsfibel. In der Satzung kann dann beispielweise
konkret geregelt werden, bis zu welchem prozentualen Anteil die Gemeinde sich
an den jeweiligen Renovierungsarbeiten beteiligt und kann zudem einen
Höchstbetrag des Förderungsbetrages festlegen. Angenommen es wird in der
Satzung eine prozentuale Beteiligung von 20 % bis 25 % bzw. auch einen
Höchstbetrag in Höhe von 20.000 bis 25.000 Euro seitens der Gemeinde festgelegt
und eine Fassadenrenovierung eines Bürgers würde laut Antrag 10.000 € kosten,
so werden ihm wenn der Antrag letztendlich genehmigt wird 2.000 € (bei 20 %)
hiervon gefördert. Jedoch ist anzumerken, dass die Gemeinde Hemhofen bei diesen
2.000 € einen Anteil von 40 % in Eigenleistung übernehmen muss und 60 % werden
von der Regierung wieder zurückerstattet. Somit bleibt die Gemeinde immer auf
einen Teil der Kosten sitzen, welche dann auch im Haushalt dementsprechend
veranschlagt werden müssen.
Zweck des kommunalen Förderprogramms soll die Sicherung, die erhaltende
Sanierung und die Verbesserung von ortsbildprägenden, erhaltenswerten und
strukturbildenden Gebäuden sein. Ziel soll es sein, die Bereitschaft der Bürger
zur Ortsbildpflege zu fördern und die städtebauliche Entwicklung des Ortes zu
unterstützen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote für die Aufstellung/Erarbeitung eines kommunalen Förderprogramms (Fassadenprogramm – Satzungsbeschluss und Gestaltungsfibel) sowie Angebote für die allgemeinen Sanierungsberatungen einzuholen.