Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Aufgrund der Corona-Pandemie finden die gemeindlichen Sitzungen bis auf weiteres in der alten Turnhalle der Grundschule Hemhofen statt.

 

Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung die dringende Anschaffung (Kauf oder Miete) einer Konferenzanlage, sodass ein reibungsloser Ablauf ohne Verständigungsprobleme gewährt werden kann.

 

Die Verwaltung hat hierfür ein Angebot sowohl für einen möglichen Kauf als auch für eine Mietvereinbarung von der Firma Sound & Light Concept aus Hausen erzielen können.

 

Gemäß des Angebotes vom 09.05.2021 würde im Falle eines Kaufes der Konferenzanlage mit 24 Sprechstellen Kosten in Höhe von 9.985,15 Euro auf die Gemeinde Hemhofen zukommen. Für den Fall einer Mietvereinbarung würden hier pro Sitzungstag Kosten in Höhe von 817,53 Euro anfallen.

 

Viele Gemeinden haben hier bereits beste Erfahrungen sammeln können. Die Anlage verfügt über viele Features und ist erweiterbar. Ein Funkmikrofon und Stativ ist ebenfalls enthalten. Dieses soll dem Publikum eine, für alle hörbare, Fragestellung ermöglichen. Bzgl. der Liefersituation nennt der Hersteller aktuell vier bis sechs Wochen. Dies bezieht sich auf die Variante „Kauf“.

 

Im gemeindlichen Haushalt 2021 wurde unter der Haushaltsstelle 1.0601.9350 ein Ansatz in Höhe von 70.000 Euro zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden bereits rd. 36.000 Euro, hauptsächlich für die Anschaffung als auch Installation von Laptops im Rathaus, angeordnet. Weitere rd. 15.000 Euro sind für die anstehende Umrüstung der Telefonanlage als auch weiterer Investitionsgegenstände im Bereich der EDV-Anlage eingeplant. Aus diesem Grund wäre die o. g. Ausgabe, auch im Falle eines Kaufes, durch die Ansätze im Haushalt 2021 gedeckt.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Fa. Sound & Light Concept vom 09.05.2021 für den Kauf der Konferenzanlage in Höhe von brutto 9.985,15 € anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit zu eruieren, die bereits geleistete Miete zum o. g. Betrag in Abzug zu bringen.

3.    Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der HHSt. 1.061.9350 zur Verfügung.