Sachverhalt:
Nachdem die getrennte Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2012 eingeführt
werden soll, ist es erforderlich die hierzu notwendigen satzungsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen. Dies ist wegen der derzeit gegebenen Unwirksamkeit
des Gebührenteils wegen des fehlenden Gebührensplittings nicht durch eine bloße
Satzungsänderung möglich. Vielmehr ist es erforderlich die BGS-EWS vollständig
neu zu erlassen. Hierbei wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro Schneider &
Zajontz die derzeit geltende Mustersatzung und die hierzu ergangene aktuelle
Rechtssprechung für die Einarbeitung von Bestimmungen berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung neu erlassen.
3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Teil dieser Niederschrift dar.