Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Nach Art. 52 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Im Vollzug dieser Vorschrift werden folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen bekanntgegeben:

 

  • Beschluss des Gemeinderates vom 02.03.2021; Kommunales Denkmalkonzept – Grundsatzentscheidung bei der Abwicklung von denkmalgeschützten privaten Objekten

 

Sachverhalt:

Wie dem Gemeinderat bekannt sein dürfte, wurde in der GR-Sitzung am 07.07.2020 ein Kommunales Denkmalkonzept (Modul I und II) für ein festgelegtes Entwicklungsgebiet (erweiterter Ortskern) auf den Weg gebracht. Ein solches Kommunale Denkmalkonzept (KDK) wird vom Freistaat Bayern zu 60 % gefördert; allerdings nur dann, wenn die Kommune als Antragsteller für diese Zuwendungen fungiert. Für die restlichen 40 % muss der Antragsteller in Vorleistung treten. Die umfangreichen Untersuchungen durch das Planungsbüro Vogelsang laufen derzeit noch und dürften noch in der 1. Jahreshälfte 2021 abgeschlossen sein.

 

Zwischenzeitlich hat die zuständige Sachbearbeiterin vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit der Eigentümerin des Schlosses für die Objekte Schlosshof 1, 3 und 5 ein Konzept für das Schlossareal erarbeitet. Auch hier fördert die Untersuchungen des Schlossareals der Freistaat Bayern mit 60 %, wenn die Gemeinde Hemhofen als Antragsteller auftritt.

 

Zu den Maßnahmen um den Schlosshof führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege Folgendes aus:

„Schloss, stattliche Barockanlage: Haupthaus, zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Walmdach, Zwerchhäusern mit halbrunden Giebeln, Dachreiter mit Pyramidendach und rustizierten Ecklisenen, an der Straßenseite Mittelrisalit mit zweiläufiger Treppe, an der Gartenseite Säulenportal mit Freitreppe, 1715 ff.; Ökonomiegebäude, langgestreckter eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit Walmdach, südlicher Teil Fachwerkscheune, um 1730; Turm, dreigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Pyramidendach, 1. Viertel 18. Jh.“

Das mit den genannten Gebäuden besetzte Schlossareal erstreckt sich entlang einer von Nordosten nach Südwesten verlaufenden Achse als Rechteck in der Ortsmitte von Hemhofen. Aufgrund ihrer zentralen Lage und ihres historischen Zeugniswerts für die Ortsgeschichte ist die Erhaltung und Entwicklung dieser Gebäude struktur- und bildprägend für die Ortsentwicklung Hemhofens. Im Rahmen des Kommunalen Denkmalkonzepts soll deshalb durch Bestanderkundung und Vorplanungen eine denkmalverträgliche Inwertsetzung und Planungssicherheit für die Eigentümerin erreicht werden.

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass solche ortsbildprägende Gebäudlichkeiten geschützt und erhalten werden sollten. Im Gemeindegebiet gibt es insgesamt 8 weitere Objekte und den Judenfriedhof, die in der Baudenkmalliste eingetragen sind.

Es wird aus Sicht der Verwaltung deshalb vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss über eine generelle Förderung eines solchen Kommunalen Denkmalkonzeptes für Private auszusprechen. Dieser Beitrag der Gemeinde Hemhofen könnte 50 % der nicht geförderten 40 % betragen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen unterstützt die Vorhaben des Denkmalschutzes, die in der Denkmalliste enthaltenen Objekte zu schützen und zu erhalten. Hierzu fördert die Kommune bei Objekten Privater den nicht geförderten Betrag von 40 % zur Hälfte zu übernehmen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung für das KDK des Schlosshofes in Zusammenarbeit mit dem Amt für Denkmalpflege auf den Weg zu bringen.

4.      Entsprechende Haushaltsmittel sind bei der HHSt. 1.6151.9400 nachträglich einzuplanen.

 

Beschluss:    Ja 12  Nein 0