Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Aufgrund der Einführung der gesplitteten Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2012 ist es erforderlich die der bisherigen Kalkulation zugrunde liegende Kostenmasse für den Betrieb der Abwasserbeseitigung in zwei getrennte Kostenmassen für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufzuteilen. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit erstmals eine Kalkulation der Niederschlagswassergebühr und parallel dazu eine Neukalkulation der Schmutzwassergebühr vorzunehmen.

Gegenüber den zur letzten Sitzung bereits vorgelegten Kalkulationsunterlagen haben sich hinsichtlich der zu berücksichtigenden Abschreibungssätze, der Aufteilung der Straßenentwässerungsanteile auf die beiden Kostenmassen sowie den Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den Betriebskosten der Kläranlage nochmals Klärungsbedarf und damit Änderungen ergeben. In den heute beiliegenden Anlagen wurden daher nur noch die Teile der Kalkulation beigefügt, die sich geändert haben. Hieraus ergibt sich nach Abstimmung der Betrachtungsweisen mit dem beauftragen  Büro, dass für die Jahre 2008 – 2011 eine Unterdeckung von rd. 198.000 € festzustellen ist. Bei Erhöhung des Straßenentwässerungsanteils an den lfd. Betriebskosten der Kläranlage auf 20 % würde sich diese Unterdeckung auf rd. 50.641 € reduzieren.

Daraus folgt, dass die bisherige einheitliche Abwassergebühr (derzeit 2,71 €/m³) bei Beibehaltung des bisherigen 4-jährigen Kalkulationszeitraumes in eine Schmutzwassergebühr von 2,22 €/m³ oder 2,10 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr von 0,30 €/m² oder 0,28 €/m² aufgeteilt wird. Die Unterschiede beruhen auf der unterschiedlichen Höhe der berücksichtigten Unterdeckungen aus den Vorjahren.

Um auf solche Kostenüber- und möglicherweise auch Kostenunterdeckungen künftig rascher und zeitnaher reagieren zu können, wird aus Sicht der Verwaltung vorgeschlagen, ab dem Jahr 2012 vom bisherigen 4-jährigen Kalkulationszeitraum auf einen 2-jährigen Kalkulationszeitraum umzustellen. Durch diese Umstellung ergibt sich unter Einbeziehung der Kostenunterdeckungen aus den Vorjahren eine Schmutzwassergebühr von 2,35 €/m³ oder 2,11 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr von 0,32 €/m² oder 0,28 €/m².


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung und die vom Büro Schneider & Zajontz erstellte Kalkulation für die Jahre 2012 und 2013 wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Kalkulationszeitraum wird ab dem Jahr 2012 auf einen 2-jährigen Betrachtungszeitraum umgestellt.

3.      Bei der Berücksichtigung der Unterdeckungen aus den Jahren 2008 – 2011 wird dabei von einem Anteil von 20 % Straßenentwässerungsanteil an den Betriebskosten der Kläranlage und damit einem zu berücksichtigenden Betrag von 50.641 € ausgegangen.

4.      Aufgrund der vorliegenden Kalkulation wird daher ab 01.01.2012 die Schmutzwassergebühr auf 2,11 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,28 €/m² festgesetzt.