Sitzung: 06.07.2021 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:
- Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes,
Gartenweg 12, Fl. Nr. 471/58, Gemarkung Hemhofen
- Umnutzung Wohnung in Atelier und
Keramikwerkstatt, Finkenstraße 2, Fl. Nr. 172/3 u. 203/17, Gemarkung
Zeckern
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.