Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:

 

  • Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, Gartenweg 12, Fl. Nr. 471/58, Gemarkung Hemhofen
  • Umnutzung Wohnung in Atelier und Keramikwerkstatt, Finkenstraße 2, Fl. Nr. 172/3 u. 203/17, Gemarkung Zeckern

Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.