Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Sachverhalt:

Aufgrund von § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Hemhofen als Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt.

 

Die Gemeinde Röttenbach hat vor einigen Jahren das Gewerbegebiet „Süd im Sand“ in mehreren Bauabschnitten entwickelt. Die Gewerbegrundstücke sind aufgrund der großen Nachfrage schnell bebaut worden. Nun benötigt einer der ortsansässigen Betriebe dringend Erweiterungsflächen. Da die Grundstücke nördlich und südlich vollständig bebaut sind und im Westen des Grundstücks die Straße „Gewerbering“ verläuft, bleibt dem Eigentümer nur die Möglichkeit einer Erweiterung in den östlich angrenzenden Wald. Ein größeres Gebiet soll nicht entwickelt werden. Für die Realisierung des Gebietes ist daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LP) erfolgt parallel.

 

Ziel soll es sein, eine Teilfläche aus dem angrenzenden Waldstück in das Gewerbegebiet einzubeziehen, um dem bestehenden Betrieb eine Erweiterung am Standort zu ermöglichen. Laut Begründung soll es fast ausschließlich für Lagernutzung hergenommen werden.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Da Belange der Gemeinde Hemhofen nicht beeinträchtigt werden, werden keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans sowie Landschaftsplans erhoben.