Sachverhalt:
Aufgrund von § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Hemhofen als Träger
öffentlicher Belange an der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt.
Die Gemeinde Röttenbach hat vor einigen Jahren das Gewerbegebiet „Süd
im Sand“ in mehreren Bauabschnitten entwickelt. Die Gewerbegrundstücke sind
aufgrund der großen Nachfrage schnell bebaut worden. Nun benötigt einer der
ortsansässigen Betriebe dringend Erweiterungsflächen. Da die Grundstücke
nördlich und südlich vollständig bebaut sind und im Westen des Grundstücks die
Straße „Gewerbering“ verläuft, bleibt dem Eigentümer nur die Möglichkeit einer
Erweiterung in den östlich angrenzenden Wald. Ein größeres Gebiet soll nicht
entwickelt werden. Für die Realisierung des Gebietes ist daher die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Eine Änderung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LP) erfolgt parallel.
Ziel soll es sein, eine Teilfläche aus dem angrenzenden Waldstück in
das Gewerbegebiet einzubeziehen, um dem bestehenden Betrieb eine Erweiterung am
Standort zu ermöglichen. Laut Begründung soll es fast ausschließlich für
Lagernutzung hergenommen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Da Belange der Gemeinde Hemhofen nicht beeinträchtigt werden, werden keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans sowie Landschaftsplans erhoben.