Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat jede Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen. Frau Tatjana Dengler ist seit dem 01.07.2021 nicht mehr in der Gemeindekasse der Gemeinde Hemhofen tätig und ist demnach als stellvertretende Kassenverwalterin zu widerrufen.

Frau Calderaro hat die Stelle von Frau Dengler zum 01.07.2021 übernommen und ist deshalb zur stellvertretenden Kassenverwalterin rückwirkend zu bestellen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat bestellt Frau Silke Calderaro rückwirkend ab dem 01.07.2021 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Hemhofen.

3.    Gleichzeitig widerruft der Gemeinderat die Bestellung von Frau Tatjana Dengler rückwirkend zum 01.07.2021 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Hemhofen.


Abstimmungsvermerke:

GR Marr war bei Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend.