Sachverhalt:
Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat
jede Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen. Frau
Tatjana Dengler ist seit dem 01.07.2021 nicht mehr in der Gemeindekasse der
Gemeinde Hemhofen tätig und ist demnach als stellvertretende Kassenverwalterin
zu widerrufen.
Frau Calderaro hat die Stelle von Frau Dengler zum 01.07.2021
übernommen und ist deshalb zur stellvertretenden Kassenverwalterin rückwirkend
zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat bestellt Frau Silke Calderaro rückwirkend ab dem 01.07.2021 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Hemhofen.
3. Gleichzeitig widerruft der Gemeinderat die Bestellung von Frau Tatjana Dengler rückwirkend zum 01.07.2021 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Hemhofen.
Abstimmungsvermerke:
GR Marr war bei Beratung und Beschlussfassung dieses
Tagesordnungspunktes nicht anwesend.