Sachverhalt:
Der GR-Sitzung hat am 02.03.2021 beschlossen, dass ortsbildprägende
Gebäudlichkeiten im Gemeindegebiet geschützt und erhalten werden sollen. Im
Gemeindegebiet gibt es insgesamt 9 Objekte und den Judenfriedhof, die in der
Baudenkmalliste eingetragen sind.
Der Gemeinderat hat weiterhin in dieser Sitzung beschlossen, eine
generelle Förderung eines solchen Kommunalen Denkmalkonzeptes für Private
einzuführen. Eine solche Erhebung durch Fachbüros fördert der Freistaat Bayern
mit 60 %, wenn die Gemeinde Hemhofen dabei als Antragsteller fungiert. An der
Deckungslücke von 40 % beteiligt sich die Gemeinde Hemhofen einmalig laut
Beschluss mit 50 %.
Die eingegangenen und geprüften Angebote wurden dem Gemeinderat in der
Sitzung am 01.06.2021 vorgelegt. Die Vergabe wurde mit 7 zu 7 Stimmen
abgelehnt. Bürgermeister Ludwig Nagel hat diesen Beschluss aufgrund Art. 59
Abs. 2 Gemeindeordnung beanstandet und der Rechtsaufsicht des Landratsamtes zur
Prüfung vorgelegt. Die Beanstandung wurde dem Gemeinderat per Mail am
02.06.2021 mitgeteilt.
Inzwischen hat die Rechtsaufsicht den Vorgang geprüft und dem Gemeinderat
empfohlen, über die Vergabe erneut Beschluss zu fassen oder alternativ
rechtskonform über die Aufhebung der Ausschreibung zu entscheiden.
Anmerkung der Rechtsaufsicht zur Vergabe:
Mit Beschluss vom 02.03.2021 wurde in
nicht-öffentlicher Sitzung ein Auftrag für eine beschränkte Ausschreibung an
die Verwaltung erteilt. Die Verwaltung hat diesen Auftrag vergaberechtlich
durchgeführt und die Zuschlagserteilung dem Gemeinderat zur Entscheidung
vorgelegt. Vergaberechtlich ist der Gemeinderat „gezwungen“, dem
erstplatzierten Bieter den Zuschlag zu erteilen, sofern die Ausschreibung nicht
aufgehoben wird. Es handelt sich quasi um eine „gebundene Entscheidung bzw.
Rechtsfolge“ (§ 97 Abs. 6 GWB). Selbst wenn § 63 Abs. 1 Satz 2 VgV keinen
Kontrahierungszwang vorsieht, so haben die Bieter doch einen Anspruch auf ein
rechtlich korrektes Verfahren. Dies gilt umso mehr, als offenbar kein Grund
bzw. Bedarf für eine Aufhebung der Vergabe vorhanden ist.
Ob und in welcher Reihenfolge bestimmte
Module von der Verwaltung erledigt werden, wurde nicht festgelegt. Offenbar gab
es auch keine zwingende Notwendigkeit für eine bestimmte Abfolge, sonst hätte
die Ausschreibung für Modul 3 nicht begonnen werden dürfen. Eine Ausschreibung
darf bekanntlich erst dann erfolgen, wenn der „Vorgang reif“ ist und alle
notwendigen Vorbereitungen erledigt bzw. rechtlich geklärt sind.
Nachfolgend der Sachverhalt von der Sitzung am 01.06.2021:
Die zuständige Sachbearbeiterin vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege hat mit der Eigentümerin des Schlosses für die Objekte Schlosshof 1, 3 und 5 ein Leistungskonzept mit folgendem Inhalt für das Schlossareal erarbeitet:
- Modul III:
Schloss Hemhofen I (Schloßhof 1)
-
Plansichtung im Privatarchiv der Familie
Winkler-von Mohrenfels (vom Haupthaus sind Pläne vorhanden)
-
Planprüfung, Digitalisierung und
ggf. Verdichtung der Information durch Nachmessung
-
Bauhistorische Analyse (Baualterspläne). Farbige Baualterskartierung
(mindestens drei Bauphasen) in Grundrissen, Schnitten und Ansichten, gestützt
auf Erkenntnisse aus Bauaufnahme. Textliche Zusammenfassung der Baugeschichte.
-
Fotografische Dokumentation (digital als offene
Dateien, Aufnahmedatum und Angabe des Verfassers) gegliedert nach
o
Außenansichten
o
Gebäude(-teil)
o
Himmelsrichtungen bei Ansichten
o
Geschoss
o
Raumnummer (Einheitliche Dokumentationsblätter mit
Angabe der Raumnummer und des Orientierungssystems als grafisches Planchiffre)
o
ggfs. Bauteil, Ausstattungsgegenstände (nur bei
signifikant wichtigen Bauteilen)
- Modul III:
Schloss Hemhofen I (Schloßhof 5, Schloßhof 3)
-
Verformungsgerechtes analytisches Aufmaß.
Digitalaufmaß, Darstellungsmaßstab 1:50, gezeichnet vor Ort, mit Eintrag aller
fassbaren Konstruktionen, Baubefunde, historischer Ausstattungen etc.
Grundrisse aller Geschossebenen, Längsschnitt, Ansicht. Abgabe im Format dwg
bzw. dxf und pdf.
-
Bauhistorische Analyse (Baualterspläne). Farbige
Baualterskartierung (mindestens drei Bauphasen) in Grundrissen, Schnitten und
Ansichten, gestützt auf Erkenntnisse aus Bauaufnahme. Textliche Zusammenfassung
der Baugeschichte.
-
Fotografische Dokumentation (digital als offene
Dateien, Aufnahmedatum und Angabe des Verfassers) gegliedert nach
o
Außenansichten
o
Gebäude(-teil)
o
Himmelsrichtungen bei Ansichten
o
Geschoss
o
Raumnummer (Einheitliche Dokumentationsblätter mit
Angabe der Raumnummer und des Orientierungssystems als grafisches Planchiffre)
o
ggfs. Bauteil, Ausstattungsgegenstände (nur bei
signifikant wichtigen Bauteilen)
- Kontinuierliche Abstimmung mit der Eigentümerin, der Verwaltung der
Gemeinde Hemhofen und en Fachstellen
Auf Grundlage dieses
Leistungsbildes wurden zwischenzeitlich 3 Fachbüros gebeten ein Angebot für
dieses Modul vorzulegen, dass nun folgendes Bild zeigt:
1. |
Fa. Dokuplan, Erlangen |
34.819,40 € brutto |
2. |
Xxx, xxx |
xxx.xxx,xx € brutto |
3. |
Xxx, xxx |
42.649,60 € brutto |
Nach Auswertung der Angebote
durch Frau Sandmeier vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege hat das Büro
Dokuplan aus Erlangen das wirtschaftlich annehmbarste Angebot vorgelegt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Auftrag an dieses Planungsbüro
zu vergeben.
Eine Förderung von 60 % durch das BLfD der Gesamtkosten wird in Höhe von 20.891,64 € zugesagt. Für die Deckungslücke von 40 % (13.927,76 €) wird seitens der Eigentümerin und der Gemeinde Hemhofen jeweils ein 50%iger Anteil von 6.963,88 € lt. GR-Beschluss übernommen. Eine Kostenübernahmeerklärung der Eigentümerin liegt bereits vor.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen unterstützt das Vorhaben zur Erhaltung des Schlossareals.
3. Der Auftrag für das Kommunale Denkmalkonzept (Modul 3) für das Anwesen Schlosshof 1, 3 und 5 wird für eine Auftragssumme von 34.819,40 € brutto an die Fa. Dokuplan aus Erlangen vergeben.
4. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bei der HHSt. 1.6151.9400 eingestellt.