Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Entsprechend der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes kann die Gemeinde ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn diese die Bestellungsvoraussetzungen, wie

1.    als Beamter die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung oder als Arbeitnehmer die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt haben

2.    an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat

3.    und mindestens drei Monate bei einem Standesamt als Sachbearbeiter oder zur Einweisung tätig war,

nicht erfüllen.

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird 2. Bürgermeister Gerhard Wagner zum Standesbeamten für die Gemeinde Hemhofen bestellt. 2. Bgm. Wagner besuchte am 26.07.2021 die personenstandsrechtliche Kurzschulung für Bürgermeister als Standesbeamter. Hierbei werden die rechtlichen Grundlagen des Verfahrens zur Eheschließung erläutert. Zudem werden Ideen und Anregungen für die Gestaltung der Zeremonie ausgetauscht.

 

Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.

 

Die Bestellung ist jederzeit widerruflich und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als zweiter Bürgermeister. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 AVPStG erlischt die Bestellung der Bürgermeister nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Mit Wirkung vom 07.09.2021 wird 2. Bgm. Gerhard Wagner gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG zum Standesbeamten für Eheschließungen und für die Begründung von Lebenspartnerschaften bestellt.


Abstimmungsvermerke:

GR Wagner war aufgrund persönlicher Beteiligung bei Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend.