Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Sachverhalt:

Gemäß der geschlossenen Zweckvereinbarung vom Juli 2017 zwischen der Gemeinde Hemhofen und der Gemeinde Röttenbach müssen den erforderliche Maßnahmen gemäß § 10 Abs. 6 der Zweckvereinbarung (Betrieb und Verwaltung), soweit sie sich über einen Kostenaufwand in Höhe von 30.000 Euro bewegen, durch die Gemeinde Hemhofen zugestimmt werden.

 

Der auf der Kläranlage Röttenbach anfallende Klärschlamm wird in den vorhandenen Schlammstapelbehältern zwischengespeichert und dann mittels einer Entsorgungsfirma vor Ort mobil entwässert und anschließend durch den Dienstleister entsorgt. Hierfür sind ca. 2 bis 3 jährliche Einsätze des Entsorgers mit Pressen und Schlammabfuhr erforderlich.

 

In den letzten Jahren wurden sowohl die Düngemittelverordnung als auch die Klärschlamm-verordnung vom Gesetzesgeber überarbeitet. Als Folge konnte ein enormer Preisanstieg für den Bereich der Klärschlammentsorgung festgestellt werden. Die erforderlichen Leistungen wurden Anfang des Jahres 2020 mit einer dreijährigen Preisbindung ausgeschrieben und basierend auf dem Ergebnis des Vergabeverfahrens für das Jahr 2020 im Röttenbacher Gemeinderat vergeben. Die Marktlage im Bereich Klärschlamm hat sich zwischenzeitlich zwar leicht stabilisiert, ein Rückgang der Einheitspreise ist allerdings nicht festzustellen. Für das Jahr 2021 und 2022 musste nun noch nachträglich formal der Beschluss zur Auftragsvergabe gefasst werden. Aufgrund der unbedingten Notwendigkeit der Entsorgung musste bereits mit dem Pressen begonnen werden.

 

Die Gemeinde Röttenbach hat die Gemeindeverwaltung Hemhofen am 08.07.2021 per E-Mail über die anstehende Maßnahme der Klärschlammentwässerung inkl. Entsorgung (Betrieb und Verwaltung – Verwaltungshaushalt) unterrichtet.

 

Hierfür entstehen im Jahr 2021 Kosten in Höhe von rd. 170 T Euro sowie Kosten im Jahr 2022 in Höhe von ebenfalls rd. 170 T Euro. Die Umlegung auf die Gemeinde Hemhofen erfolgt anhand der Betriebskostenabrechnung und wirkt sich allerdings erst auf das Haushaltsjahr 2022 sowie 2023 aus. Gemäß der Mitteilung des Ingenieurbüros handelt es sich hierbei um eine Ausgabe, welche unter des Grundsatzes der Dringlichkeit seitens der Gemeinde Röttenbach durch den 1. Bürgermeisters Herrn Wahl sofort vergeben werden musste. Die nachträgliche Information und Genehmigung erfolgt Mitte Juli 2021 durch das Gremium.

 

Aufgrund dessen muss hiermit die nachträgliche Genehmigung auch seitens der Gemeinde Hemhofen für die Maßnahme der Klärschlammentwässerung inkl. Entsorgung für insgesamt rd. 170 T Euro pro Jahr 2021 und 2022 erteilt werden. Der Anteil der Gemeinde wird sich hier auf ca. 63 T Euro pro Jahr belaufen (Verteilung gemäß § 6 Abs. 1 der Zweckvereinbarung), welche in den darauffolgenden Haushaltsjahren 2022 und 2023 zum Tragen kommen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat erteilt hiermit die nachträgliche Genehmigung der Ausgabe für die Klärschlammentwässerung inkl. Entsorgung in Höhe von insgesamt rd. 170.000 Euro für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 im Bereich der Kläranlage Röttenbach.

3.    Die anteilige Kostenumlegung (rd. 63.000 Euro) erfolgt für die Gemeinde Hemhofen erst in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 und ist unter der Haushaltsstelle 0.7000.6729 zu verbuchen.