Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat sich in seiner Sitzung vom 19.01.2021 mit dem Antrag der Fa. Bos.ten befasst und dabei beschlossen, vor einer endgültigen Entscheidung über die Verwirklichung dieser Großflächenphotovoltaikanlage die Nachbargemeinde Heroldsbach über diesen Antrag zu befragen.

 

Mit Schreiben vom 28.01.2021 hat uns die Gemeinde Heroldsbach darüber informiert, dass deren Gemeinderat zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der geplante Standort für eine Großflächenphotovoltaikanlage nicht geeignet ist und bittet die Gemeinde Hemhofen von einer Bauleitplanung an diesem Standort abzusehen. Das Schreiben der Gemeinde Heroldsbach liegt dieser Beschlussvorlage bei. Die Fa. Bos.ten hat daraufhin in den vergangenen Monaten weitere Gespräche mit der Gemeinde Heroldsbach als auch der Gemeinde Hemhofen geführt.

 

Lt. E-Mail vom 28.07.2021 der Fa. Bos.ten, bleibt die Gemeinde Heroldsbach dennoch bei ihrer Meinung und bittet die Gemeinde Hemhofen von einer Bauleitplanung an diesem Standort abzusehen. Der Gemeinderat der Gemeinde Heroldsbach wird sich mit dieser Thematik auch nicht mehr befassen.

 

Die Fa. Bos.ten teilte der Gemeinde Hemhofen zudem mit, dass Ende Juni 2021 im EEG die Gemeindebeteiligung für Freiflächen-PV-Anlagen für bis zu 0,2 Cent/kWh vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Dies gibt den Gemeinden eine vernünftige und sichere Möglichkeit neben den Gewerbesteuereinnahmen an PV-Anlagen zu profitieren. Für das Projekt Hemhofen könnte das, selbst bei einer starken Verkleinerung der Anlage z. B. auf 3ha, bis zu 6.000 Euro jährlich für die Gemeinde Hemhofen bedeuten und dies für die gesamte Laufzeit.

 

GR´in Rosiwal-Meißner stellte den Antrag auf Nennung ihrer Äußerung zur grundsätzlichen Befürwortung einer Photovoltaikanlage im Hinblick auf die notwendige Energiewende. Jedoch akzeptiert sie auch den Wunsch der anliegenden Bürger.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der Fa. Bos.ten auf Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage, Fl.Nr. 638, 639, 643 und 644, Gmkg. Zeckern abzulehnen.