Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat sich in seiner Sitzung vom
19.01.2021 mit dem Antrag der Fa. Bos.ten befasst und dabei beschlossen, vor
einer endgültigen Entscheidung über die Verwirklichung dieser
Großflächenphotovoltaikanlage die Nachbargemeinde Heroldsbach über diesen
Antrag zu befragen.
Mit Schreiben vom 28.01.2021 hat uns die Gemeinde Heroldsbach darüber
informiert, dass deren Gemeinderat zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der
geplante Standort für eine Großflächenphotovoltaikanlage nicht geeignet ist und
bittet die Gemeinde Hemhofen von einer Bauleitplanung an diesem Standort
abzusehen. Das Schreiben der Gemeinde Heroldsbach liegt dieser Beschlussvorlage
bei. Die Fa. Bos.ten hat daraufhin in den vergangenen Monaten weitere Gespräche
mit der Gemeinde Heroldsbach als auch der Gemeinde Hemhofen geführt.
Lt. E-Mail vom 28.07.2021 der Fa. Bos.ten, bleibt die Gemeinde
Heroldsbach dennoch bei ihrer Meinung und bittet die Gemeinde Hemhofen von
einer Bauleitplanung an diesem Standort abzusehen. Der Gemeinderat der Gemeinde
Heroldsbach wird sich mit dieser Thematik auch nicht mehr befassen.
Die Fa. Bos.ten teilte der Gemeinde Hemhofen zudem mit, dass Ende Juni
2021 im EEG die Gemeindebeteiligung für Freiflächen-PV-Anlagen für bis zu 0,2 Cent/kWh
vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Dies gibt den Gemeinden eine
vernünftige und sichere Möglichkeit neben den Gewerbesteuereinnahmen an
PV-Anlagen zu profitieren. Für das Projekt Hemhofen könnte das, selbst bei
einer starken Verkleinerung der Anlage z. B. auf 3ha, bis zu 6.000 Euro
jährlich für die Gemeinde Hemhofen bedeuten und dies für die gesamte Laufzeit.
GR´in Rosiwal-Meißner stellte den Antrag auf Nennung ihrer Äußerung zur
grundsätzlichen Befürwortung einer Photovoltaikanlage im Hinblick auf die
notwendige Energiewende. Jedoch akzeptiert sie auch den Wunsch der anliegenden
Bürger.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der Fa. Bos.ten auf Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage, Fl.Nr. 638, 639, 643 und 644, Gmkg. Zeckern abzulehnen.