Sitzung: 02.09.2021 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller reichte am 07.07.2021 einen Antrag auf Baugenehmigung
für eine Wohnhausaufstockung mit Umbau- und Anbauarbeiten inklusive dem Neubau
eines Carports, Bergstraße 27, Fl. Nr. 210/1, Gemarkung Zeckern bei der
Gemeinde ein.
Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Z2
– Zeckern 2“. Es handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet wo Häuser mit
Satteldächern, zwei Vollgeschossen und einer Dachneigung von 18-25° zulässig
sind.
Aufgrund der Wohnhausaufstockung mit Umbau- und Anbauarbeiten, werden
seitens den Bauherrn einige Befreiungen vom Bebauungsplan benötigt.
Durch den Anbau werden teilweise die festgesetzten Baugrenzen
überschritten. Diese Baugrenzüberschreitung ist jedoch aus Sicht der Verwaltung
städtebaulich vertretbar.
Des Weiteren soll die festgesetzte Dachneigung von maximal 25° um 5°
überschritten werden. Da es sich in diesem Fall um eine minimale Überschreitung
handelt kann dieser Befreiung zugstimmt werden.
Aufgrund der Wohnhausaufstockung entsteht im Dachgeschoss durch die
Gaube ein weiteres Vollgeschoss. Somit weist das neue Gebäude anstatt der im
Bebauungsplan festgesetzten zwei Vollgeschosse nun „II+D“ auf. In diesem
Gebiet, wo zwei Vollgeschosse erlaubt sind, gibt es jedoch schon Gebäude mit
einem dritten Vollgeschoss im Dachgeschoss.
Zudem beabsichtigt der Antragsteller im Bereich des Anbaus als Dachform
ein Flachdach. Im Bebauungsplan hierzu wird jedoch Satteldach festgesetzt. Da
es sich hier jedoch um ein untergeordnetes Bauteil handelt und sich dem
Hauptgebäude unterordnet, kann hier aus Sicht der Verwaltung dem Flachdach
zugestimmt werden. Im Bereich des Bebauungsplanes wurden zudem schon andere
Dachformen als Satteldach errichtet.
Es werden 5 Wohnungen insgesamt im Gebäude vorhanden sein. Somit
benötigt der Bauherr 7 Stellplätze. Jedoch wurde in der Stellplatzberechnung
vergessen, dass aufgrund der hohen Stellplatzanzahl noch ein weiterer
Besucherstellplatz mit ausgewiesen werden muss. Aufgrund dessen ist ein
weiterer Stellplatz auszuweisen und den Unterlagen beizulegen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Befreiungen werden nur unter dem Vorbehalt erteilt, wenn seitens des Bauherren ein weiterer Stellplatz für Besucher mit ausgewiesen wird.