Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte am 22.07.2021 einen Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau an das bestehende Wohnhaus, Hans-Holl-Straße 2, Fl. Nr. 262/3, Gemarkung Hemhofen ein.

 

Das Grundstück liegt im Planungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 3 Mitte-Nord“. Der Bauherr beabsichtigt auf der bestehenden Garage ein weiteres Geschoss zu errichten. Im Bebauungsplan ist für dieses Gebiet, Sattel- oder Walmdach als Dachform festgesetzt worden. Der Anbau auf der Garage ist jedoch wie ein Flachdach zu werten, wo die Brüstung die Attika bildet. Aufgrund dessen wäre hier eine Befreiung hinsichtlich der Dachform notwendig. Ein Flachdach in diesem Gebiet, fügt sich jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Der Anbau wird auf den Garagen errichtet, welche damals ebenfalls schon außerhalb der Baugrenzen errichtet worden sind. Aufgrund dessen könnte der Bebauung außerhalb der Baugrenzen zugestimmt werden.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen für das Flachdach kann erteilt werden.