Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Heroldsbach hat in seiner Sitzung am 14.07.2021 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heroldsbach beschlossen. Nun hat er in seiner Sitzung vom 15.09.2021 die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abgewogen.

 

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heroldsbach umfasst drei Teilflächen.

 

Die Teilflächen 1 und 2 liegen im Bereich des Erlebnisparks Schloss Thurn südlich und nördlich der bereits im Flächennutzungsplan als Sondergebiet ausgewiesenen Fläche. Der wirksame Flächennutzungsplan weist die beiden Teilbereiche bislang als Flächen für die Forstwirtschaft aus. Im Rahmen der Änderung werden zwei weitere Sonderbauflächen ausgewiesen um eine geordnete Weiterentwicklung des Erlebnisparks zu ermöglichen und den Bestand zu sichern. Im Bereich der Teilfläche 1 möchte der Erlebnispark Schloss Thurn einen Campingplatz mit bis zu 180 Stellplätzen mit entsprechender Infrastruktur (WC-, Dusch- und Waschräumlichkeiten) entwickeln. Die Besonderheit der Anlage lässt nur diesen Standort außerhalb der Ortslage bzw. im Zusammenhang mit dem Erlebnispark Schloss Thurn zu. Weiterhin befindet sich der Standort bereits innerhalb des Geländes des Erlebnisparks und gilt gemäß der Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Bereich Forst, bereits als gerodet; eine Nutzungsänderung ist nicht mehr nötig.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Aus Sicht der Gemeinde gibt es keine Einwände hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes.