Sachverhalt:
Der Gemeinderat Heroldsbach hat in seiner Sitzung am 14.07.2021 die 7.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heroldsbach beschlossen. Nun
hat er in seiner Sitzung vom 15.09.2021 die im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen abgewogen.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heroldsbach
umfasst drei Teilflächen.
Die Teilflächen 1 und 2 liegen im Bereich des Erlebnisparks Schloss
Thurn südlich und nördlich der bereits im Flächennutzungsplan als Sondergebiet
ausgewiesenen Fläche. Der wirksame Flächennutzungsplan weist die beiden
Teilbereiche bislang als Flächen für die Forstwirtschaft aus. Im Rahmen der
Änderung werden zwei weitere Sonderbauflächen ausgewiesen um eine geordnete
Weiterentwicklung des Erlebnisparks zu ermöglichen und den Bestand zu sichern.
Im Bereich der Teilfläche 1 möchte der Erlebnispark Schloss Thurn einen
Campingplatz mit bis zu 180 Stellplätzen mit entsprechender Infrastruktur (WC-,
Dusch- und Waschräumlichkeiten) entwickeln. Die Besonderheit der Anlage lässt
nur diesen Standort außerhalb der Ortslage bzw. im Zusammenhang mit dem
Erlebnispark Schloss Thurn zu. Weiterhin befindet sich der Standort bereits
innerhalb des Geländes des Erlebnisparks und gilt gemäß der Stellungnahme des
Amts für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Bereich Forst, bereits als
gerodet; eine Nutzungsänderung ist nicht mehr nötig.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Aus Sicht der Gemeinde gibt es keine Einwände hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes.