Sachverhalt:
Der Gemeinderat von Heroldsbach hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 die
im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abgewogen.
Planungsanlass
ist die beabsichtigte Erschließung von 4 Baugrundstücken auf dem Grundstück Fl.
Nr. 743 der Gemarkung Oesdorf. Die betroffene Fläche liegt am nördlichen
Ortsrand von Poppendorf.
Nordöstlich
des Grundstücks befindet sich das Anwesen „Am Lachgarten“ 3a. Nordwestlich bzw.
westlich umgrenzen landwirtschaftliche Flächen das Plangebiet. Im Süden bzw.
Osten liegen die Gemeindestraßen „Am Baumfeld“ mit der angrenzenden
Wohnbebauung und „Am Lachgarten“ an. Südöstlich grenzt ein Spielplatz an. Das
Grundstück wird derzeit als Wiese genutzt.
Im
Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt, welcher direkt an die Bauflächen des Ortsteils angrenzt. Westlich
des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan Wohnbaufläche dargestellt. Die
einzubeziehende Fläche ist durch die bauliche Nutzung des angrenzenden
Bereiches geprägt (Allgemeines Wohngebiet).
Um
die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Wohngebäude
zu schaffen, beabsichtigt die Gemeinde Heroldsbach eine Einbeziehungssatzung zu
erlassen. Durch diese Satzung wird das oben genannte Grundstück dem im
Zusammenhang bebauten Ortsteil von Poppendorf zugeordnet.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Aus Sicht der Gemeinde gibt es keine Einwände hinsichtlich dem Erlass der Einbeziehungssatzung.