Sachverhalt:
Das Gemeinderatsmitglied Reimer Hamm teilt mit Schreiben vom 15.
Oktober 2021 die Niederlegung seines Ehrenamtes (Rücktritt als Gemeinderat und
dritter Bürgermeister) nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG mit. Art. 19 GO findet
hierbei keine Anwendung (u. a. wichtiger Grund).
Diese Niederlegung stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem
Amt dar, über den das zuständige Gemeindeorgan zu entscheiden hat. Die
Niederlegung erfolgt mit Ablauf der vollständigen Gemeinderatssitzung
(öffentlicher und nichtöffentlicher Teil) am 02. November 2021.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Entlassungsantrag wird gemäß Art. 48 GLKrWG stattgegeben.
3. Die Niederlegung erfolgt mit Ablauf der vollständigen Gemeinderatssitzung (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil) am 02.11.2021.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG den ersten Nachrücker aus dem Verzeichnis der Ersatzleute der CSU zu verständigen, um die formalen Voraussetzungen für deren Amtsübernahme und die Vereidigung in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung zu schaffen.