Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 13.10.2021 wurde die Gemeinde Hemhofen aufgefordert,
die jährliche Bedarfsmeldung für die Aufstellung und Fortschreibung der
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme der Regierung von Mittelfranken
vorzulegen. Kreisangehörige Gemeinden, wie die Gemeinde Hemhofen, haben das
Landratsamt durch Kopie zu unterrichten.
Diese Mitwirkungshandlungen seitens der Gemeinde sind notwendig, da die
Gemeinde Hemhofen bei der Jahresplanung und Zuteilung von Mitteln der Städtebauförderung
auch künftig berücksichtigt werden soll. Die Vorlage des Jahresantrages sowie
ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss noch im Jahre 2021 sind daher
unabdingbar (Rückmeldung bis 01.12.2021).
Bei der Programmaufstellung ist neben dem besonderen Erneuerungsbedarf
einer Gemeinde und ihrer Leistungsfähigkeit, den Schwerpunkten der
Städtebauförderung Rechnung zu tragen.
Da der Haushalt für das Jahr 2022 noch nicht beschlossen ist, steht die
Bedarfsmeldung unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Haushaltes 2022
einschließlich der Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Jahresantrag 2022 (Bedarfsmeldung i. H. v. 1.577 Tsd. EUR) zur Städtebauförderung, unter dem Vorbehalt des Beschlusses zur Bewilligung des Haushaltes 2022 einschließlich der Finanzplanungsjahre der Gemeinde Hemhofen, zu.
3. Die Bedarfsmeldung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.
Abstimmungsvermerke:
Bei Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes war GR
Schneider nicht anwesend.