Sachverhalt:
Die Gemeinde Hemhofen wurde zu der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Süd im Sand“ mit zugehöriger Änderung
des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zu den Entwürfen vom 01.09.2021
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Gemeinde Röttenbach hat vor einigen Jahren das Gewerbegebiet „Süd
im Sand“ in mehreren Bauabschnitten entwickelt. Die Gewerbegrundstücke sind
aufgrund der großen Nachfrage schnell bebaut worden. Nun benötigt einer der
ortsansässigen Betriebe dringend Erweiterungsflächen. Da die Grundstücke
nördlich und südlich vollständig bebaut sind und im Westen des Grundstücks die
Straße „Gewerbering“ verläuft, bleibt dem Eigentümer nur die Möglichkeit einer
Erweiterung in den östlich angrenzenden Wald. Ein größeres Gebiet für weitere
Betriebe soll nicht entwickelt werden.
Für die Realisierung des Gebietes ist daher die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Eine Änderung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LP) erfolgt parallel.
Ziel ist es eine Teilfläche aus dem angrenzenden Waldstück in das
Gewerbegebiet einzubeziehen, um dem bestehenden Betrieb eine Erweiterung am
Standort zu ermöglichen.
Aus Sicht der Verwaltung stehen gegen die Aufstellung des
Bebauungsplanes keine Einwände entgegen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden seitens der Gemeinde keine Einwände erhoben.