Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hemhofen wurde zu der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Süd im Sand“ mit zugehöriger Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zu den Entwürfen vom 01.09.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die Gemeinde Röttenbach hat vor einigen Jahren das Gewerbegebiet „Süd im Sand“ in mehreren Bauabschnitten entwickelt. Die Gewerbegrundstücke sind aufgrund der großen Nachfrage schnell bebaut worden. Nun benötigt einer der ortsansässigen Betriebe dringend Erweiterungsflächen. Da die Grundstücke nördlich und südlich vollständig bebaut sind und im Westen des Grundstücks die Straße „Gewerbering“ verläuft, bleibt dem Eigentümer nur die Möglichkeit einer Erweiterung in den östlich angrenzenden Wald. Ein größeres Gebiet für weitere Betriebe soll nicht entwickelt werden.

 

Für die Realisierung des Gebietes ist daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LP) erfolgt parallel.

 

Ziel ist es eine Teilfläche aus dem angrenzenden Waldstück in das Gewerbegebiet einzubeziehen, um dem bestehenden Betrieb eine Erweiterung am Standort zu ermöglichen. 

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Einwände entgegen.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden seitens der Gemeinde keine Einwände erhoben.