Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von neun Reihenhäusern mit Carports für die Grundstücke Ringstraße 10, 12 und 14, Fl. Nrn. 494/45, 46, 47, Gemarkung Hemhofen bei der Gemeinde Hemhofen ein. Für dieses Vorhaben wurde bereits am 15.11.2019 ein Vorbescheid für die Errichtung von neun Reihenhäusern erlassen.

 

Im Vorbescheid vom 15.11.2019 wurden Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenze für das Hauptgebäude und der Nebengebäude erteilt. Zudem wurde von den Einzelhäusern abgewichen, da Reihenhäuser errichtet werden sollen. Ebenfalls wurde von der Geschossflächenzahl für die mittleren Reihenhäuser abgewichen. In der jetzigen Planung ist jedoch nicht ersichtlich, ob die Grundstücke geteilt werden sollen, da die GFZ und GRZ Berechnung auf Grundlage der gesamten Grundstücksfläche berechnet wurden.

 

In den jetzigen Bauantragsunterlagen beantragt der Antragsteller folgende Befreiungen:

 

  • Baugrenzüberschreitung
  • Stellung der baulichen Anlage
  • Zahl der Vollgeschosse I + D
  • Bauweise (Reihenhäuser anstatt Einzelhäuser)

 

Hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung für die Hauptgebäude und den Nebengebäuden wurde bereits im Vorbescheidsverfahren schon die Befreiung erteilt. Hierzu gibt es auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände.

 

Hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse, wurde im Vorbescheid keine Befreiung erteilt. Hier wurde lediglich von der Geschossflächenzahl befreit. Da das Vorhaben mit einem Flachdach ausgeführt werden soll, bedarf es in diesem Fall eine Befreiung, da es bei einem Flachdach grundsätzlich kein Dachgeschoss gibt. Hier entsteht somit ein weiteres oberirdisches Geschoss und kein Dachgeschoss. Ein Dachgeschoss wäre es beispielsweise, wenn das Vorhaben mit einem Satteldach ausgeführt worden wäre. Seitens der Gemeinde wird keine Befreiung auf drei Vollgeschossen erteilt werden. In den jetzigen Planungen sind keine Grundstücksteilungen vorgesehen und zudem wurde die GFZ und GRZ Berechnung für das gesamte Grundstück angesetzt. Aufgrund der fehlerhaften GRZ und GFZ Berechnung konnte nicht beurteilt werden, ob diese eingehalten werden, oder ob hierzu eine Befreiung erteilt werden muss. Zu diesem Punkt sollte im Vorfeld geklärt werden, ob und wie die Grundstücke geteilt werden sollen, damit man hier eine entsprechende GRZ und GFZ Berechnung bereits in den Planunterlagen mit beilegen kann.

 

Von der Bauweise (Reihenhäuser anstatt Einzelhäuser) wurde bereits im Vorbescheid schon die Befreiung erteilt. Hier gibt es auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände.

 

Des Weiteren liegt im Grundstück Ringstraße 14 eine gemeindliche Kanaltrasse, welche auch im Grundbuch eingetragen ist. Dieser Bereich ist auf jeden Fall von einer Bebauung freizuhalten, falls in Zukunft Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Vorhaben wird erteilt.