Sitzung: 16.11.2021 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9
Sachverhalt:
Der Antragsteller reichte einen Antrag auf Baugenehmigung für die
Errichtung von neun Reihenhäusern mit Carports für die Grundstücke Ringstraße
10, 12 und 14, Fl. Nrn. 494/45, 46, 47, Gemarkung Hemhofen bei der Gemeinde
Hemhofen ein. Für dieses Vorhaben wurde bereits am 15.11.2019 ein Vorbescheid
für die Errichtung von neun Reihenhäusern erlassen.
Im Vorbescheid vom 15.11.2019 wurden Befreiungen für die Überschreitung
der Baugrenze für das Hauptgebäude und der Nebengebäude erteilt. Zudem wurde
von den Einzelhäusern abgewichen, da Reihenhäuser errichtet werden sollen.
Ebenfalls wurde von der Geschossflächenzahl für die mittleren Reihenhäuser
abgewichen. In der jetzigen Planung ist jedoch nicht ersichtlich, ob die
Grundstücke geteilt werden sollen, da die GFZ und GRZ Berechnung auf Grundlage
der gesamten Grundstücksfläche berechnet wurden.
In den jetzigen Bauantragsunterlagen beantragt der Antragsteller
folgende Befreiungen:
- Baugrenzüberschreitung
- Stellung der baulichen Anlage
- Zahl der Vollgeschosse I + D
- Bauweise (Reihenhäuser anstatt
Einzelhäuser)
Hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung für die Hauptgebäude und den
Nebengebäuden wurde bereits im Vorbescheidsverfahren schon die Befreiung
erteilt. Hierzu gibt es auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände.
Hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse, wurde im Vorbescheid keine
Befreiung erteilt. Hier wurde lediglich von der Geschossflächenzahl befreit. Da
das Vorhaben mit einem Flachdach ausgeführt werden soll, bedarf es in diesem
Fall eine Befreiung, da es bei einem Flachdach grundsätzlich kein Dachgeschoss
gibt. Hier entsteht somit ein weiteres oberirdisches Geschoss und kein
Dachgeschoss. Ein Dachgeschoss wäre es beispielsweise, wenn das Vorhaben mit
einem Satteldach ausgeführt worden wäre. Seitens der Gemeinde wird keine
Befreiung auf drei Vollgeschossen erteilt werden. In den jetzigen Planungen
sind keine Grundstücksteilungen vorgesehen und zudem wurde die GFZ und GRZ
Berechnung für das gesamte Grundstück angesetzt. Aufgrund der fehlerhaften GRZ
und GFZ Berechnung konnte nicht beurteilt werden, ob diese eingehalten werden,
oder ob hierzu eine Befreiung erteilt werden muss. Zu diesem Punkt sollte im
Vorfeld geklärt werden, ob und wie die Grundstücke geteilt werden sollen, damit
man hier eine entsprechende GRZ und GFZ Berechnung bereits in den
Planunterlagen mit beilegen kann.
Von der Bauweise (Reihenhäuser anstatt Einzelhäuser) wurde bereits im
Vorbescheid schon die Befreiung erteilt. Hier gibt es auch zum jetzigen
Zeitpunkt keine Einwände.
Des Weiteren liegt im Grundstück Ringstraße 14 eine gemeindliche
Kanaltrasse, welche auch im Grundbuch eingetragen ist. Dieser Bereich ist auf
jeden Fall von einer Bebauung freizuhalten, falls in Zukunft
Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Vorhaben wird erteilt.