Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte am 04.05.2021 einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses für die Ringstraße 6, Fl. Nr. 494/8, Gemarkung Hemhofen ein.

 

Über diesen Antrag auf Vorbescheid wurde bereits am 18.05.2021 in der Bauausschusssitzung das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Jedoch wurde in dieser Sitzung nicht über die Befreiung hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse ein Beschluss gefasst, da der Antragsteller keine Frage im Vorbescheidsverfahren zu einer Befreiung der Vollgeschosszahl aufgeführt hatte. Zu den anderen untenstehenden Fragen wurden die Befreiungen jedoch erteilt. Die Beschlussvorlage der damaligen Sitzung liegt den Dokumenten bei.

 

Der damalige Antrag umfasste folgende Fragen:

  • Wird einer Grundstücksteilung zugestimmt?
  • Können die Grundstücke mit dem geplanten Baukörper und der geplanten Geschosszahl bebaut werden?
  • Ist die Errichtung von 3 Doppelparkern außerhalb der Baugrenzen möglich?
  • Ist die Errichtung einer Fahrradüberdachung außerhalb der Baugrenzen möglich?
  • Ist eine Bebauung mit jeweils 5 und 6 Wohnungen möglich?

 

Aufgrund dessen gab es des Öfteren Gespräche zwischen Bauherr, Landratsamt und Gemeinde welche jedoch zu keinem zielführenden Ergebnis geführt haben. Deswegen gab es einen erneuten Termin aller Beteiligten im Landratsamt, wo über die weitere Vorgehensweise diskutiert wurde.

 

Nach Vorlage des Antrages beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, wurden seitens des Bauherren geänderte Planunterlagen eingereicht. Im Unterschied zur ursprünglichen Planung soll das Gebäude im westlichen Bereich etwas verkleinert werden, jedoch sollen die 11 Wohneinheiten weiterhin erhalten bleiben. Jedoch müsse die Gemeinde noch eine Entscheidung treffen, ob eine Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Vollgeschosse in Aussicht gestellt werden kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bebauung anhand der jetzigen Planunterlagen mit drei Vollgeschossen städtebaulich nicht vertretbar. Aufgrund dessen wird das gemeindliche Einvernehmen hierzu nicht erteilt.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben mit drei Vollgeschossen wird erteilt.