Sitzung: 16.11.2021 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6
Sachverhalt:
Der Antragsteller reichte am 04.05.2021 einen Antrag auf Vorbescheid
für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses für die Ringstraße 6, Fl. Nr.
494/8, Gemarkung Hemhofen ein.
Über diesen Antrag auf Vorbescheid wurde bereits am 18.05.2021 in der
Bauausschusssitzung das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Jedoch wurde in
dieser Sitzung nicht über die Befreiung hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse
ein Beschluss gefasst, da der Antragsteller keine Frage im
Vorbescheidsverfahren zu einer Befreiung der Vollgeschosszahl aufgeführt hatte.
Zu den anderen untenstehenden Fragen wurden die Befreiungen jedoch erteilt. Die
Beschlussvorlage der damaligen Sitzung liegt den Dokumenten bei.
Der damalige Antrag umfasste folgende Fragen:
- Wird einer Grundstücksteilung
zugestimmt?
- Können die Grundstücke mit dem geplanten
Baukörper und der geplanten Geschosszahl bebaut werden?
- Ist die Errichtung von 3 Doppelparkern
außerhalb der Baugrenzen möglich?
- Ist die Errichtung einer
Fahrradüberdachung außerhalb der Baugrenzen möglich?
- Ist eine Bebauung mit jeweils 5 und 6
Wohnungen möglich?
Aufgrund dessen gab es des Öfteren Gespräche zwischen Bauherr,
Landratsamt und Gemeinde welche jedoch zu keinem zielführenden Ergebnis geführt
haben. Deswegen gab es einen erneuten Termin aller Beteiligten im Landratsamt,
wo über die weitere Vorgehensweise diskutiert wurde.
Nach Vorlage des Antrages beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, wurden
seitens des Bauherren geänderte Planunterlagen eingereicht. Im Unterschied zur
ursprünglichen Planung soll das Gebäude im westlichen Bereich etwas verkleinert
werden, jedoch sollen die 11 Wohneinheiten weiterhin erhalten bleiben. Jedoch
müsse die Gemeinde noch eine Entscheidung treffen, ob eine Befreiung für die
Überschreitung der zulässigen Vollgeschosse in Aussicht gestellt werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bebauung anhand der jetzigen
Planunterlagen mit drei Vollgeschossen städtebaulich nicht vertretbar. Aufgrund
dessen wird das gemeindliche Einvernehmen hierzu nicht erteilt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben mit drei Vollgeschossen wird erteilt.